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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Problem der Verkehrsfähigkeit

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Problem der Verkehrsfähigkeit

Von einem Online-Händler, der Pressklemmen vertreibt wurde uns eine Abmahnung der der Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorgelegt

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: angebliche Irreführung durch den Vertrieb von geschweißten Pressklemmen 16mm, die nicht nahtlos sind und daher gegen die EN13411-3 verstoßen und in Europa nicht verkehrsfähig seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.