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Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich
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EU-Kommission will mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern durchsetzen

Rechtssicherer Online-Verkauf an Verbraucher im EU-Ausland praktisch nicht möglich

Der grenzüberschreitende Warenverkehr hat eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU.

Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Kaufverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich per AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag

 

I. Webshopping in der EU – einfach gewollt, schwierig gemacht

Das Internet ist nicht nur europäisch, sondern weltweit. Das Kaufen und Verkaufen im Internet – Online-Shopping – ist dagegen noch nicht einmal wirklich europäisch. Online-Händler sind gegenwärtig gewaltigen Rechtsrisiken ausgesetzt, wenn sie ihre Waren an Verbraucher im EU-Ausland verkaufen. Grund hierfür ist der strenge Verbraucherschutz in der EU. Die Verbraucher werden von der EU geschützt, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen und dabei ganz besonders im Online-Handel.

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EU-Kommission will mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern durchsetzen

Dafür hat die Europäische Kommission am gestrigen Dienstag in Brüssel einheitliche Regeln vorgeschlagen:

das Gemeinsame Europäische Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.

PM der EU-Kommission:

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Millionen Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.