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Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Die EU-Verordnung Nr. 626/2011 regelt die Kennzeichnung von netzbetriebenen Luftkonditionierer neu, die seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht worden sind.

Wie sind in Zukunft Luftkonditionierer im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel zu kennzeichnen? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Luftkonditionierern zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

Frage: Was ist ein „Luftkonditionierer“?Ein

Luftkonditionierer ist ein Gerät für das Kühlen und/oder Heizen von Innenraumluft mit einem von einem elektrischen Verdichter getriebenen Dampfverdichtungszyklus, einschließlich Luftkonditionierern, die zusätzliche Funktionen wie Entfeuchtung, Reinigung, Umwälzung oder zusätzliche Heizung der Luft mittels elektrischer Widerstandsheizung aufweisen, sowie Geräte, die Wasser (entweder auf der Verdampferseite gebildetes Kondenswasser oder von außen zugeführtes Wasser) zur Verdampfung am Verflüssiger verwenden können, sofern das Gerät auch ohne zusätzliches Wasser und nur mit Luft verwendet werden kann.

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.