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Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu
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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung

Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

 Das gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Mehr Informationen finden Sie hier .

Quelle: PM der Europäischen Kommission

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 1: Einführung und Zielsetzung

Aufgrund der Bedeutung und des Umfangs der Änderungen, die durch die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie bedingt sind, bietet es sich an, zuerst in das Thema der EU-Verbraucherrechterichtlinie einzuführen und die Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers näher zu erläutern. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie sodann in den nachfolgenden Teilen der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei.

A. Einleitung

Nach fast drei Jahren der Diskussion auf europäischer Ebene hat das Europäische Parlament am 23.06.2011 den Entwurf der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher in geänderter Fassung angenommen. Den verabschiedeten Text der Verbraucherrechterichtlinie finden Sie hier.

Nach der noch erforderlichen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union, die als bloße Formsache gilt, und der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die in der Richtlinie getroffenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Der Ablauf der Umsetzungsfrist wird damit voraussichtlich im dritten Quartal des Jahres 2013 liegen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.