Schlagwort -Facebook

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Abmahnung Jörg Schenke: Anbieterkennzeichnung fehlt
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Abmahnung Jean Claude Castor: Urheberrechtsverletzung an einem Foto
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Neue Richtlinien und gesetzliche Vorgaben: Gewinnspiele auf Facebook
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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon
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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend
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Links der Woche: Datenschutzreform, Facebook vs. Datenschutz, Googles Werbung & Irlands Steuerschlupfloch
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Links der Woche: Windows Raubkopien, EU-Datenschutzreform, NSA Affäre & Facebook, Hollywood vs. Suchmaschinen
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Links der Woche: Facebook & Instagram, Merkel im Neuland, Samsung vs. Zuckerberg und kulante Online-Shops
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Abmahnung Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum
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PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum
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Portfolio Management GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab
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Abmahnung: Fehlendes Impressum bei gewerblicher Facebook-Präsenz
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PIM GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab
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Abmahnung Facebook: Fehlendes Impressum
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Abmahnung Sammelstelle: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH

Abmahnung Jörg Schenke: Anbieterkennzeichnung fehlt

Herr Jörg Schenke hat einen Online-Händler wegen einer fehlenden Anbieterkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Jörg Schenke
  • Begründung: Fehlende Anbieterkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Gegenstandswert: 7.500,– €

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Abmahnung Jean Claude Castor: Urheberrechtsverletzung an einem Foto

Herr Jean Claude Castor hat den Betreiber einer Facebook-Präsenz wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Foto abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Jean Claude Castor
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an  einer Fotografie
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

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Neue Richtlinien und gesetzliche Vorgaben: Gewinnspiele auf Facebook

In Anbetracht der weltweiten 1,2 Milliarden Nutzer ermöglicht die gewerbliche Nutzung des sozialen Netzwerkes „Facebook“ es Unternehmern nicht nur, durch Werbung eine Vielzahl von Personen auf den eigenen Betrieb und die spezifischen Produkte aufmerksam zu machen, sondern gewährt gleichzeitig, die werbenden Inhalte selektiv bestimmten Interessengruppen anzupassen und so individuelle Bedürfnisse konkret anzusprechen.

Insbesondere in die Plattform integrierte Gewinnspiele sind eine beliebte und geeignete Methode, um potenzielle Kunden durch das Ausschreiben einer kostenlosen Leistung auf das jeweilige Gewerbe und die Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen und diese längerfristig zu binden.

 Zur Mitte des letzten Jahres hat „Facebook“ seine Promotionsrichtlinien bedeutend gelockert und somit vielen Formen von zuvor untersagten Gewinnspielaktionen einen Anwendungsraum geschaffen. Allerdings korreliert der neuartig weite Gestaltungsspielraum mit einschränkenden nationalen gesetzlichen Anforderungen, sodass dieser Beitrag darauf abzielt, alle Neuerungen im Zusammenspiel mit unternehmenseigenen und rechtlichen Anforderungen darzustellen.

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Links der Woche: Weihnachtseinkäufe, Beyoncé, 199 Abmahnungen, Facebook & Amazon

 

Vor dem letzten Adventswochenende und den anstehenden Weihnachtsfeiertagen hier noch einmal unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein frohes Weihnachtsfest wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 51  (16.12. – 20.12.2013):  

 

  • 🙂 eCommerce: 70 Prozent kaufen Weihnachtsgeschenke online ein, mehr…
  • 😐 Das Prinzip Amazon: Erfinde und herrsche, mehr…
  • 😉 Na dann Prost: Astra tauscht Werbebanner aus, mehr…
  • 🙂 199 Abmahnungen: Sind Rechtsmissbrauch, mehr…
  • 😐 Facebook: Werbevideo startet von selbst, mehr…
  • 🙂 Neues Beyoncé-Album: Bricht iTunes-Rekord, mehr…

Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben.

Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen.

Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.

Mit Urteil vom 13.08.2013 hat nun das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Weiterleitung auf das jeweilige Impressum des Anbieters im Rahmen des Facebook-Auftritts über den „Info-Button“ ungenügend ist.

Die Pflicht zur Angabe eines Impressums im Internet
Ein im digitalen Geschäftsverkehr tätiger Händler ist nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) grundsätzlich verpflichtet, sowohl im Rahmen des eigenen Internetauftritts als auch im Rahmen der Unterhaltung einer gewerbsmäßigen Seite in einem sozialen Netzwerk Angaben über seine Identität, Anschrift, Handelsregistereintragung und seine Vertretungsberechtigten zu machen.

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Links der Woche: Datenschutzreform, Facebook vs. Datenschutz, Googles Werbung & Irlands Steuerschlupfloch

Gestern noch Montag heute schon wieder Freitag. Unglaublich, wie diese Woche verflogen ist.

Ob es bei unseren Links der Woche Unglaubliches gibt ?

Sehen Sie selbst!

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 42  (14.10. – 18.10.2013):  

 

  • 🙂 Europaparlament: Ist sich einig über Datenschutzreform, mehr…
  • 🙁 Facebook: Neue Datenschutz-Einstellungen für Jugendliche stoßen auf Kritik, mehr…
  • 😐 Analyse: Google sucht den Ausweg aus der Werbe-Abhängigkeit, mehr…
  • 😐 Googles Einnahmequelle: Sprudelt weiter, mehr…
  • 😐 Telekom fragt: Was ist Ihnen wichtiger, Sicherheit oder Freiheit? mehr…
  • 🙂 Irland: Will ein Steuerschlupfloch für Google, Apple & Co. schließen, mehr…

Links der Woche: Windows Raubkopien, EU-Datenschutzreform, NSA Affäre & Facebook, Hollywood vs. Suchmaschinen

Am Wochenende beginnt die Wies´n, zuvor jedoch noch unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 38  (16.09. – 20.09.2013):  

 

  • 🙂 Microsoft: Lässt 100.000 Windows-„Raubkopien“ beschlagnahmen, mehr…
  • 🙁 Zuckerberg: Wegen NSA-Affäre schwindet Vertrauen in Facebook, mehr…
  • 😐 EU-Datenschutzreform: Druck auf die Bundesregierung wächst, mehr…
  • 🙁 Hollywood: Suchmaschinen sind schuld an Copyright-Verletzungen, mehr…
  • 😉 Deutsche Onlinehändler: Wachsen weiter zweistellig – im Schatten von Amazon, mehr…
  • 🙂 Adobes Creative Cloud: Hat mehr als eine Million Abonnenten, mehr…

Links der Woche: Facebook & Instagram, Merkel im Neuland, Samsung vs. Zuckerberg und kulante Online-Shops

Erst Hitze, dann Blitz und Donner und jetzt auch noch unsere Links der Woche ;-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 25  (17.06. – 21.06.2013):  

 

  • 😉 Facebook: Erweitert Instagram um Videoschnipsel, mehr…
  • 🙂 Ermittlungen im Online-Untergrund: Routine statt Neuland, mehr…
  • 😐 Bericht: Samsung lässt Zuckerberg abblitzen, mehr…
  • 🙂 Verbraucherzentrale: Viele Online-Shops sind bei Retouren sehr kulant, mehr…
  • 😉 Twitterregung: Nach Merkels „Neuland“-Bemerkung, mehr…
  • 😉 Ideen für neuen Personalausweis: Dringend gesucht, mehr…

Abmahnung Portfolio Management GmbH: Facebook Impressum

Eine Facebook-Präsenz mit gewerblichen Inhalten wurde von der PIM GmbH (Portfolio Management GmbH) wegen einem angeblich fehlenden Impressum abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer Facebook-Seite mit gewerblichen Inhalten.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

PIM GmbH: Abmahnung wegen fehlendem Facebook Impressum

Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Präsenz wurde von der PIM GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer Facebook-Präsenz mit Inhalten, die einen gewerblichen Charakter aufweisen.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

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Portfolio Management GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer Facebook-Präsenz vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: Die Facebook-Präsenz des Abgemahnten sei gewerblicher Natur und daher ein Impressum zwingend notwendig
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung: Fehlendes Impressum bei gewerblicher Facebook-Präsenz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen einem angeblich fehlendem Impressum auf einer kommerziellen Facebook-Präsenz informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlendes Impressum eines Facebook-Mitglieds, dessen Facebook-Inhalte gewerblichen Charakter haben.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

PIM GmbH mahnt fehlendes Facebook Impressum ab

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung der Firma PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich nicht vorhandenen Facebook-Impressum vorgelegt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf einer als gewerblich eingestuften Facebook-Präsenz
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Facebook
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Facebook: Fehlendes Impressum

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine weitere Abmahnung wegen einem angeblich fehlendem Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlendes Facebook-Impressum bei einem Mitglied mit kommerziellen Inhalten

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Sammelstelle: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma PIM GmbH  – Portfolio Management GmbH wegen einem angeblich fehlenden Impressum auf einer gewerblichen Facebook-Präsenz vorgelegt. 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: PIM GmbH – Portfolio Management GmbH
  • Begründung: angeblich fehlendes Impressum auf Facebook
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Internet-Plattform: Facebook

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.