Schlagwort -Facebook

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Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung
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Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft
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Verwendung von Social Plugins wie z.B. google+ aus datenschutzrechtlicher Sicht
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Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei
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Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking
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Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern
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Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos
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Links der Woche: Web-Werbung, Facebook, Yatego, Testergebnisse und Datenschutz

Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung

In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert.

Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?

Mehr erfahren

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

Vorab wichtiger Hinweis: Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos erhalten? Werden Sie jetzt Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei!)

Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sowie die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung treten ab dem 04.08.2011 in Kraft. Die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen können noch für einen Übergangszeitraum von 3 Monate (also einschließlich 04.11.2011) nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verwendet werden.

Ab dem 05.11.2011 müssen Händler zwingend die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Für den Zeitraum der Übergangsfrist drohen somit keine Abmahnungen, trotzdem ist der Händler gut beraten, möglichst zeitnah die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zu verwenden. Was sich ändert und was Sie als Händler beachten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Was ändert sich?

1. Regelungen zum Wertersatz

Die bisherige Regelung zum Wertersatz im Gefolge der Widerrufsausübung, wonach der Verbraucher für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache Wertersatz leisten musste, wurde vom EuGH (Urteil vom 3.9.2009, Rs. C-489/07) als zu weitgehend eingestuft. Der Gesetzgeber sah sich angesichts des Urteils der europäischen Richter gezwungen, die Regelungen zum Wertersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu überarbeiten.

Im Zuge der Neuregelung der Wertersatzvorschriften wird ein neuer § 312e ins Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, welcher den (Nutzungs-) Wertersatz wie folgt neu regelt:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Verwendung von Social Plugins wie z.B. google+ aus datenschutzrechtlicher Sicht

Google+, Facebook Like und der Datenschutz

Schon seit Längerem bietet Facebook Webseitenbetreibern die Möglichkeit, Facebook-Elemente in ihre Seiten einzubinden. Insbesondere Unternehmen soll so ermöglicht werden, eine breite Zielgruppe zu erreichen und die Popularität der eigenen Seite durch Empfehlungen unter Facebook-Nutzern zu steigern. Facebook profitiert im Gegenzug vom Wissen um die Surfgewohnheiten seiner Nutzer und kann noch gezielter Werbung adressieren.

Besonders beliebt unter diesen sog. Social Plugins ist der Like Button, der sich einfach auf der eigenen Seite integrieren lässt und Nutzern ermöglicht, ihre Vorliebe für die Seite auf Facebook zu teilen. Auch google bietet mittlerweile mit dem Google +1 Button ein ähnliches Instrument an, um Nutzern das Empfehlen bestimmter Seiten zu ermöglichen. Die Verwendung solcher Social Plugins ist jedoch datenschutzrechtlich nicht unbedenklich. Dieser Beitrag soll Aufschluss über die Funktionsweise von Social Plugins und die nach deutschem Datenschutzrecht bestehenden Probleme anhand des Like Buttons und des +1 Buttons geben, Mehr erfahren

Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

Datenschutz- erklärung für Google+ & Facebook

Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.

Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.

Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Links der Woche: Kläger vs. Google, Firmen vs. Facebook, Online-Banking

Unsere Links der Woche erfreuen sich steigender Beliebtheit, Grund genug diese ohne viel Drumherum auch diese Woche zu präsentieren.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 27 (04.07.-08.07.11)

🙁 So nicht: Kläger will das Google Urteil anfechten, mehr…

🙁 Firmen und die Facebook-Falle: Ein Web-Knigge soll helfen, doch wer muß noch lernen, mehr…

😐 Online-Banking ist sicher: Rund 25 Prozent der Deutschen ist da inzwischen anderer Ansicht, mehr…

😐 eBay kauft einen Zahlungsdienstleister: US-Zahlungsdienstleister Zong für rund 240 Millionen US-Dollar verkauft, mehr…

😐 Tag der offenen Server: NN-Crew dringt in Server der Bundespolizei ein, mehr…

Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern

Trotzt feiertagsbedingter kurzer Arbeitswoche war wieder einiges los im Web, doch sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Neben den Links der Woche wollen wir vor dem Hintergrund der bald in Kraft tretenden neuen Widerrufsbelehrung 2011 Ihre Aufmerksamkeit gerne auf eine Aktion unseres Hauses lenken „Werde Fan der IT-Recht Kanzlei auf Facebook und erhalte die neue Widerrufsbelehrung kostenlos“

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 25 (20.06..-24.06.11)

🙂 Die Zukunft gehört den Kindern: Aber Alter zählt mehr als Kinder, ja wie denn nun ? , mehr…

🙁 Wettbewerbsverzerrung: Die EU will die „Diät“ verbieten, mehr…

😐 Wenn Wettbewerbshüter wegen Googles Suche suchen: Die Google Suche im Visier der US-Kartellbehörden,mehr…

😐 EU- Keine verpflichtenden Netzsperren: In der Diskussion um Zugangssperren wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) eine endgültige Einigung erzielt. mehr…

🙂 🙂 Facebook Fan werden kann sich auch lohnen: Aktion der IT-Recht Kanzlei München: Werden Sie Facebook-Fan und Sie erhalten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos, mehr…

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011, die in Kürze „in Kraft“ treten wird, kostenlos erhalten?

Dann werden Sie Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei.

Als Facebook-Fan räumt Ihnen die IT-Recht Kanzlei das Recht ein, deren Dokumente „Neue Widerrufsbelehrung 2011“ dauerhaft zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen – und das völlig kostenlos.

Hier geht´s direkt sofort zur Facebook-Seite der IT-Recht-Kanzlei: https://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de

Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in „Kraft getreten“ ist, ist diese auf der Facebook-Unterseite „Neue Widerrufsbelehrung“ der IT-Recht Kanzlei erhältlich.

Links der Woche: Web-Werbung, Facebook, Yatego, Testergebnisse und Datenschutz

Das lange Pfingstwochenende naht und es wird wieder Zeit für unsere Links der Woche.

Lesen Sie unten, was uns diese Woche bei unseren Recherchen noch so alles ins Auge „sprang“.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 23 (06.06..-10.06.11)

🙁 Web-Anzeigenkunden sollen für Datenschutz-Sünden büßen: Das Verbraucherschutzministerium will Anzeigenkunden von unbotmäßigen Internetfirmen in die Pflicht nehmen: Wer auf einer Plattform wirbt, die gegen Datenschutzrecht verstößt, könnte von Konkurrenten abgemahnt werden. Die Regelung würde den Web-Werbemarkt komplett verändern, mehr…

🙁 Facebook und der Datenschutz: Facebooks Gesichtskontrolle (automatische Bilderkennung) empört Datenschützer, mehr…

🙁 Yatego zieht nach: Deutliche Preiserhöhung für Verkäufer auf dem Handelsportal Yatego, mehr…

😐 Werbung mit Testergebnissen: Warum ein gutes Testergebnis irreführend sein kann, mehr…

🙂 Datenschutz in Deutschland: Deutsche nehmen ihn nicht ernst, sorgen sich aber vor Datenmißbrauch, mehr..

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.