Schlagwort -Fan

1
Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft
2
Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern
3
Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

Vorab wichtiger Hinweis: Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos erhalten? Werden Sie jetzt Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei!)

Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sowie die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung treten ab dem 04.08.2011 in Kraft. Die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen können noch für einen Übergangszeitraum von 3 Monate (also einschließlich 04.11.2011) nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verwendet werden.

Ab dem 05.11.2011 müssen Händler zwingend die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Für den Zeitraum der Übergangsfrist drohen somit keine Abmahnungen, trotzdem ist der Händler gut beraten, möglichst zeitnah die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zu verwenden. Was sich ändert und was Sie als Händler beachten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Was ändert sich?

1. Regelungen zum Wertersatz

Die bisherige Regelung zum Wertersatz im Gefolge der Widerrufsausübung, wonach der Verbraucher für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache Wertersatz leisten musste, wurde vom EuGH (Urteil vom 3.9.2009, Rs. C-489/07) als zu weitgehend eingestuft. Der Gesetzgeber sah sich angesichts des Urteils der europäischen Richter gezwungen, die Regelungen zum Wertersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu überarbeiten.

Im Zuge der Neuregelung der Wertersatzvorschriften wird ein neuer § 312e ins Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, welcher den (Nutzungs-) Wertersatz wie folgt neu regelt:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern

Trotzt feiertagsbedingter kurzer Arbeitswoche war wieder einiges los im Web, doch sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Neben den Links der Woche wollen wir vor dem Hintergrund der bald in Kraft tretenden neuen Widerrufsbelehrung 2011 Ihre Aufmerksamkeit gerne auf eine Aktion unseres Hauses lenken „Werde Fan der IT-Recht Kanzlei auf Facebook und erhalte die neue Widerrufsbelehrung kostenlos“

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 25 (20.06..-24.06.11)

🙂 Die Zukunft gehört den Kindern: Aber Alter zählt mehr als Kinder, ja wie denn nun ? , mehr…

🙁 Wettbewerbsverzerrung: Die EU will die „Diät“ verbieten, mehr…

😐 Wenn Wettbewerbshüter wegen Googles Suche suchen: Die Google Suche im Visier der US-Kartellbehörden,mehr…

😐 EU- Keine verpflichtenden Netzsperren: In der Diskussion um Zugangssperren wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) eine endgültige Einigung erzielt. mehr…

🙂 🙂 Facebook Fan werden kann sich auch lohnen: Aktion der IT-Recht Kanzlei München: Werden Sie Facebook-Fan und Sie erhalten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos, mehr…

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

Fan-Vorteil: Neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011, die in Kürze „in Kraft“ treten wird, kostenlos erhalten?

Dann werden Sie Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei.

Als Facebook-Fan räumt Ihnen die IT-Recht Kanzlei das Recht ein, deren Dokumente „Neue Widerrufsbelehrung 2011“ dauerhaft zu eigenen gewerblichen Zwecken zu nutzen – und das völlig kostenlos.

Hier geht´s direkt sofort zur Facebook-Seite der IT-Recht-Kanzlei: https://www.facebook.com/itrechtkanzlei.de

Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in „Kraft getreten“ ist, ist diese auf der Facebook-Unterseite „Neue Widerrufsbelehrung“ der IT-Recht Kanzlei erhältlich.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.