Schlagwort -FAQ

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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular
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FAQ: Neuen Muster-Widerrufsformular ab dem 13.06.2014
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FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Markenrecht
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FAQ: Die neue Widerrufsbelehrung 2014
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Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten
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Wie wirbt man richtig mit dem GS-Zeichen?
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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend
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EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel
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FAQ EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern
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FAQ der IT-Recht Kanzlei: Werben mit dem GS-Zeichen
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CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz
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Leuchtmittel-Vertrieb: Kennzeichnung von Lampen
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FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
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Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten

FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

Inhalt

  • Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
  • Frage: Was ist eine Einweggetränkeverpackung?
  • Frage: Was sind ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Was sind nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen?
  • Frage: Bei welchen Getränken in nicht ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen ist ein Pfand zwingend zu erheben?
  • Frage: Für welche Einweg-Getränkeverpackungen muss man kein Pfand zahlen?
  • Frage: Betrifft die Pfanderhebungspflicht auch Online-Händler?
  • Frage: Gilt die Pfanderhebungspflicht auch für Verpackungen, die ins Ausland gesendet werden?
  • Frage: Muss ein zu erhebendes Pfand beim Verkauf von Getränken in den Endpreis eingerechnet werden?
  • Frage: Unterliegen pfandpflichtige Einweggetränkepackungen einer Pfand-Kennzeichnungspflicht?

Die ganze FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Pfanderhebungspflicht  lesen […]

FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet

Inhalt

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden?
  9. Muss ich das Widerrufsformular dem Verbraucher auch nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen?
  10. Was gilt, wenn ich das Widerrufsformular dem Verbraucher einfach nicht zur Verfügung stelle?
  11. Muss ich das Widerrufsformular als Online-Händler vorausfüllen?
  12. Muss ich das Widerrufsformular online zum unmittelbaren Ausfüllen zur Verfügung stellen?
  13. Muss ich als Unternehmer das Muster-Widerrufsformular verwenden oder darf ich ein eigenes Widerrufsformular entwerfen?
  14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?
  15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen?
  16. Genügt es den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsformulars, wenn der Unternehmer lediglich den insgesamt erfolgreichen Widerruf per E-Mail bestätigt, nachdem die Retourware beim Unternehmer eingegangen ist?
  17. Wie kann ich bei eBay das Widerrufsformular den Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen?
  18. Gilt das hier angesprochene Widerrufsformular auch für die Fälle von Verbraucherdarlehensverträge?
  19. Wie sieht das Widerrufsformular in der angepassten Fassung aus?
  20. Weitere Fragen?

Zu den vollständigen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum neuen Muster-Widerrufsformular…

FAQ: Neuen Muster-Widerrufsformular ab dem 13.06.2014

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet.

Inhalt der FAQ

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden? Mehr erfahren

FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Markenrecht

Schöne neue Markenwelt – die Bedeutung von Marken  im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Das zeigen nicht zuletzt die wachsenden Marken-Anmeldezahlen bei den Markenämtern. Zeit ,um sich mit den gängigsten Fragen rund um das Markenrecht zu beschäftigen.

 

1. Was ist eine Marke?
Unter einer Marke versteht man ein Kennzeichnungsmittel für Produkte und Dienstleistungen. Es muss geeignet sein, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (die so genannte Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion). Auf diese Weise kann der Verbraucher die Produkte und Dienstleistungen einem Unternehmen zuordnen, weiß, wessen Produkte er kauft und konsumiert und kann sie von Konkurrenzangeboten unterscheiden.

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FAQ: Die neue Widerrufsbelehrung 2014

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich mit den Neuerungen im Bereich des Widerrufsrechts, die durch das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ ab dem 13.06.2014 eintreten werden.

Die Zusammenfassung beschränkt sich auf die wichtigsten Fragen zum Thema Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Das Anbieten von Dienstleistungen wird hierbei nicht behandelt, genauso wenig wie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme oder die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Auch nicht erfasst werden die Konstellationen, in denen dem Verbraucher Waren regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden („Warenabo“).

 

 

1. Warum ändert sich die Widerrufsbelehrung?
Kurz gesagt: Es hängt mit der Harmonisierung des EU-Rechts zusammen.

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Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten

Die EU-Verordnung 1060/2010 sieht umfangreiche (Etikettierungs-) Vorgaben bei Haushaltskühlgeräten vor, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden.

In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa:

  • Wie sind Etiketten für Haushaltskühlgeräte zu gestalten?
  • Was gilt bei Weinschränken?
  • Was haben Lieferanten generell bei der Werbung ihrer Haushaltskühlgeräte zu beachten?

 

Informieren Sie sich und lesen Sie zu den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 Die komplette FAQ der IT-Recht Kanzlei lesen…

Wie wirbt man richtig mit dem GS-Zeichen?

Was ist das GS-Zeichen? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen beantragen und welche Pflichten treffen dabei den Hersteller, Importeur und Händler? Welche Rolle spielt dabei der sog. „Quasi-Hersteller“? Bei vielen Herstellern (Importeuren sowie Händlern) besteht eine enorme Rechtsunsicherheit dahingehend, wie rechtssicher mit einem GS-Zeichen geworben werden darf.

 

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Dies wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Vertrieb von Leuchten aufgibt.

 

 

Insbesondere Händler werden bei jeglicher Werbung für Leuchten, in denen energiebezogene Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Leuchte bekannt gegebenen werden, umfangreiche Pflichtinformationen zu beachten haben. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

 

Frage: Unterliegen Leuchten derzeit der Energieverbrauchskennzeichnung?
Dies ist nicht der Fall.

Frage: Ab wann unterliegen Leuchten der neuen Energieverbrauchskennzeichnung?
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten, die

für die in Artikel 1 EU Verordnung Nr. 874/2012 genannten Lampen ausgelegt sind und

an Endnutzer vermarktet werden,

Die kompletten FAQ zur Leuchtenkennzeichnung lesen (Link)

EU-Kosmetikverordnung: Pflichten der Händler kosmetischer Mittel

Ab dem 11.Juli.2013 löst die neue EU-Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009 ) die sog. „EG-Kosmetik-Richtlinie“ (Nr. 76/768/EG) vollständig ab und damit zugleich auch viele nationalen Regelungen, die sich derzeit in Deutschland etwa im LFGB sowie in der Kosmetikverordnung wiederfinden.

Welche Pflichten treffen Händler kosmetischer Mittel in Zukunft? Werden kosmetische Mittel im Internet kennzeichnungspflichtig sein? Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

FAQ EU-Recht: Registrierungspflicht und Meldepflicht von Lebensmittelhändlern

Lebensmittelhändler haben sich gemäß EU-Verordnung Nr- 852/2004 behördlich registrieren zu lassen und wesentliche betriebliche Änderungen der jeweils zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Registrierungs- und Meldepflicht betrifft auch Online-Händler, die Lebensmittel ausschließlich über das Internet vertreiben. Bei bereits erfolgter Gewerbemeldung entfällt jedoch die Pflicht, sich gesondert registrieren zu lassen. Lesen Sie zum Thema die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

I. Vorab: Begriffserläuterungen

 

Frage: Was ist ein „Betrieb“?
Ein „Betrieb“ ist jede Einheit eines Lebensmittelunternehmens (vgl. Artikel 2 Absatz 1 Nr. c der EG-Verordnung Nr. 852/2004).

Frage: Was sind „Lebensmittel“?
„Lebensmittel“ sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.

Den ganzen Beitrag lesen (Link) 

FAQ der IT-Recht Kanzlei: Werben mit dem GS-Zeichen

Was ist das GS-Zeichen? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen beantragen und welche Pflichten treffen dabei den Hersteller, Importeur und Händler? Welche Rolle spielt dabei der sog. „Quasi-Hersteller“? Bei vielen Herstellern (Importeuren sowie Händlern) besteht eine enorme Rechtsunsicherheit dahingehend, wie rechtssicher mit einem GS-Zeichen geworben werden darf.

Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Grund genug, die Thematik eingehend in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema zu durchleuchten – natürlich unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz

Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema „CE-Kennzeichnung“ auseinander – unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Was bedeutet das „CE-Kennzeichen“? Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden? Wer ist Hersteller? Wieso ist der Begriff „Inverkehrbringen“ so entscheidend? Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen? Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.

Leuchtmittel-Vertrieb: Kennzeichnung von Lampen

Beim Verkauf von Haushaltslampen (z.B. LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen) über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind.

  • Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen?
  • Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG sowie die EG-Verordnung Nr. 244/2009?

 

Lesen Sie zu dem Thema die FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

FAQ: Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen

Beim Vertrieb von Getränken in „nicht ökologisch vorteilhaften“ Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben.

 

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.

Frage: Woraus ergibt sich die Pflicht zur Pfanderhebung?
Aus § 9 der Verpackungsverordnung:

Vertreiber, die Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter in Verkehr bringen, sind verpflichtet, von ihrem Abnehmer ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Satz 1 gilt nicht für Verpackungen, die nicht im Geltungsbereich der Verordnung an Endverbraucher abgegeben werden. Das Pfand ist von jedem weiteren Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben.

Die kompletten FAQ´s lesen (Link)

Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten

Der Kauf der Daten weist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Probleme auf, insbesondere wenn es sich um sensitive Daten handelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist aber insbesondere die Nutzung der gekauften Daten für Werbezwecke problematisch.

 

In unserem aktuellen Beitrag zum Adresshandel werden Fragen zum Datenverkauf aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht beantwortet.

Fragen:

  1. Kann eine Datenbank ohne Einwilligung der Betroffenen  verkauft werden?
  2. Wenn eine Weitergabe nur mit  Einwilligung des Dateneigentümers erfolgen kann, wie hat eine solche zu erfolgen?
  3. Wie kann ein Weiterverkauf von Daten erfolgen und was ist zu beachten?
  4. Falls der Weiterverkauf von Daten nicht gestattet ist, gibt es Ausnahmen, die den Verkauf  dennoch zulässig machen?
  5. Welche Folgen hat die unzulässige Weitergabe von Daten?
  6. Welche Möglichkeiten gibt es bei einem Verkauf von Daten ohne das eine Einwilligung des Betroffenen zum Verkauf vorliegt?

 

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.