Schlagwort -Fehlend

1
Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung
2
Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Plichtangaben in der Widerrufsbelehrung 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers

Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema.

Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.

Zwei Fragen sollen uns daher im Folgenden beschäftigen. Welche Rechte hat der Käufer in Deutschland, der

ein Produkt kauft, das das CE-Zeichen nicht trägt oder

ein Produkt mit gefälschter CE-Kennzeichnung kauft?

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.