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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat Online-Händler wegen fehlender Angaben in der Anbieterkennzeichnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Fehlende Angaben in der Anbieterkennzeichnung (Name/Firma u. Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 237,80 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.