Abmahnung Wettbewerbszentrale: Unlautere Werbung via Fax
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat den Versender von Werbung per Fax ohne Einwilligung der Empfänger abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
- Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Werbung per Fax, da die Einwilligung der Empfänger fehlen soll (unaufgeforderte Werbung).
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)