Schlagwort -fehlende Fundstelle

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses
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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“
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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „TESTSIEGER“

Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebniss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages ohne Angabe der Fundstelle

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testurteil vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Weerbung mit einem Testurteil ohne Angabe der Fundstelle desselben und ohne Angabe des Zeitpunkts des zugrundeliegenden Tests.

 

 

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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „TESTSIEGER“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen irreführender Werbung mit einem Testergebnis die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage “TESTSIEGER”

 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.