Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH: Fehlende EAR-Registrierung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblich fehlender EAR-Registrierung vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
- Begründung:
- angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Leuchtmitteln
- angeblich fehlende Herstellerangabe
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)