Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Allergenkennzeichnungen
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Allergenkennzeichnungen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Allergenkennzeichnung
- fehlende Pflichtinformationen bei vorverpackten Lebensmitteln
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto