Schlagwort -fehlende Strassenverkehrszulassung

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Abmahnung Richard Smet
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Abmahnung Ebay: Fehlende Straßenverkehrszulassung und Prüfzeichen
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Abmahnung Roman Nikolski
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Abmahnung ebay: Fehlendes Prüfzeichen beim Verkauf von Fahrzeugteilen

Abmahnung Richard Smet

Herr Richard Smet hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterem Vertrieb von KFZ-Zubehör (Beleuchtung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Richard Smet
  • Begründung: Den angebotenen Schweinwerfern soll die erforderliche Straßenverkehrszulassung und das Prüfzeichen fehlen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Ebay: Fehlende Straßenverkehrszulassung und Prüfzeichen

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er wettbewerbswidrig KFZ- Produkte (Scheinwerfer) verkaufen soll.

So sollen den angebotenen Produkten die erforderliche Straßenverkehrszulassung und das notwendige Prüfzeichen fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Roman Nikolski

Herr Roman Nikolski hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Prüfzeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Roman Nikolski
  • Begründung: fehlendes Prüfzeichen und fehlende Straßenverkehrszulassung beim Verkauf von Fahrzeugbeleuchtung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung ebay: Fehlendes Prüfzeichen beim Verkauf von Fahrzeugteilen

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er Fahrzeugteile (Beleuchtung) verkauft, obwohl diesen das erforderliche Prüfzeichen fehlt.

Es fehle der Fahrzeugbeleuchtung die Straßenverkehrszulassung.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.