Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Bier
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Warnhinweise abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung: fehlende Warnhinweise auf Allergene (glutenhaltiges Getreide) beim Vertrieb von Bier
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto