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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: “Aloe-Vera”
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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH, Amazon
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Update Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: “Aloe-Vera”

Wir wurden über eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH informiert.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung und nicht autorisierte Verwendung von Werbefotos (Lichtbildaufnahmen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH, Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr..

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich Urheberrechtsverletzung an Werbefotos beim Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

 

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Update Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Schulenbeck & Schenk

Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.