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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien
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Abmahnung Sammelstelle: Forever Living Products Germany GmbH
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Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH: Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblich nicht autorisiertem Online-Vertrieb vorgelegt

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen Vertriebsrichtlinien durch den Online-Vertrieb von Aloe Vera Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Sammelstelle: Forever Living Products Germany GmbH

Für unsere Abmahnung Sammelstelle haben wir Kenntnis von einer Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH genommen.

 

Die Forever Living Products Germany GmbH mahnt eine angeblichfehlerhafte Widerrufsbelehrung sowie die nicht autorisierte Nutzung von Produktabbildungen ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich nicht autorisierte Verwendung von Produktabbildungen (Werbefotos)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Schulenbeck & Schenk

Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
Begründung:

angeblich unlautere Werbung hinsichtlich der Verfügbarkeit von Waren

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 30.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.