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Ecommerce Frankreich: Regeln für die Preisgestaltung nach französischem Recht
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Onlinevertrieb in Frankreich: Praktische Fragen zur Anwendung von französischem Recht

Ecommerce Frankreich: Regeln für die Preisgestaltung nach französischem Recht

Die Preisgestaltung ist eine der wichtigsten Fragen, die beim Onlinehandel nach französischem Recht eine Rolle spielen. Ein deutscher Onlinehändler, der Waren in Frankreich vertreibt, sollte daher bei der Gestaltung seiner (französischen) Internetpräsenz gerade auf diesen Punkt Wert legen.

Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche Onlinehändler, die in Frankreich Geschäfte machten wollen und bietet Rechtstexte für den Onlinehandel in Frankreich an. Bei der Einzelberatung ist die Preisgestaltung eine wichtige Frage, die immer geprüft werden muss.

Es geht im Folgenden darum, für die Praxis einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben, die bei der Preisgestaltung auf der Webseite des deutschen Onlinehändlers beachtet werden müssen.

1. Vollständige Preisangabe
Vollständige und klare Preisangabe (L.113-3, L 121-18 Code de la consommation), der Preis ist in Euro und als Endpreis anzugeben, d.h. einschließlich der Mehrwertsteuer (Artikel 1, Arrêté du 03.12.1987). Immer wieder taucht hier die Frage auf, ob die französische oder die deutsche Mehrwertsteuer zu berücksichtigen ist. Bei innergemeinschaftlicher Lieferung an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer ist die sog. Erwerbschwelle für die Frage entscheidend, ob die deutsche oder französische Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Der deutsche Onlinehändler sollte hier den Rat seines Steuerberaters einholen.

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Onlinevertrieb in Frankreich: Praktische Fragen zur Anwendung von französischem Recht

Wir hatten bereits ausgeführt, dass bei Geschäften mit Verbrauchern in Frankreich Vorsicht geboten ist. Es kann zur Anwendung von französischem Recht kommen.

Der normale deutsche Onlinehändler, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist allerdings von dem besonders sensiblen, da sanktionsbehaftetem französischen Recht zur Datenschutzerklärung und zum Impressum nicht betroffen.

Er hat lediglich rechtliche Besonderheiten wie zum Vertragsschluss, zum Widerrufsrecht und zur Mängelhaftung zu beachten.

Einige praktische Hinweise bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Absicherung seiner Internetpräsenz sollen dem deutschen Onlinehändler, der Geschäfte in Frankreich betreibt, an die Hand gegeben werden. Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.