Schlagwort -Freistellungsvoraussetzungen

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Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.

Zur Kennzeichenpflicht von Produkten, in denen Lithiumbatterien fest verbaut sind.

Was muss man beim Versand von Endoskopen beachten, in die Lithiumbatterien fest verbaut sind?

Grundsätzlich gelten die gefahrgutrechtlichen Vorschriften auch für den Versand von Geräten, in denen Lithiumbatterien eingebaut sind, und nicht nur für den Versand loser Akkus. In aller Regel kommen beim Versand in Geräten verbauter Lithiumbatterien jedoch Freistellungsvorschriften zum Tragen, die einen vereinfachten Versand dieser Güter ermöglichen.

Um die Anwendbarkeit und Einhaltung dieser Freistellungsvoraussetzungen im konkreten Fall beurteilen zu können, sind viele Details zu beachten.

Wir nehmen an, dass das von Ihnen vertriebene Endoskop ausschließlich auf der Straße transportiert werden soll? Das Endoskop enthält eine einzelne Lithiumbatterie, die beim tatsächlichen Versandszenario auch im Endoskop eingebaut ist (und nicht etwa nur im gleichen Karton wie das Endoskop liegt) und es liegen auch keine weiteren Batterien bei (z.B. Ersatzakku)?

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.