Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Goodwheel GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Kettschau & Partner – Rechtsanwälte
Abmahner: Goodwheel GmbH
Begründung:
angeblich fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Kosten für Wiedereinlagerung
angeblich fehlerhafte Angaben bei den Versandkosten („Versandkosten deutsche Inseln auf Anfrage“)
angeblich unerlaubte Verwendung von Werbemitteln (Bannerwerbung)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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