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Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „Testsieger“

Abmahnung ebay: Irreführung mit der Aussage „Testsieger“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis durch die Aussage „Testsieger“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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