Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Funktionsgarantie
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
- Begründung:
- wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage „3 Jahre Funktionsgarantie“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)