Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich veralteten und damit nicht gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung: nicht gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto