Schlagwort -gesetzliche Anforderungen

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Abmahnung Internetshop: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung verstößt gegen BGB und EGBGB
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Abmahnung MELKO Trendshop, Mario Nitze
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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Gefahrenhinweis bei Spielzeug
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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe im Fließtext
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Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung 2014 nicht umgesetzt
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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Abmahnung Internetshop: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der angeblichen Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die verwendete Widerrufsbelehrung genüge nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung verstößt gegen BGB und EGBGB

Eine eBay-Händlerin wurde abgemahnt weil Ihre Widerrufsbelehrung gegen das BGB und das EGBGB verstoßen soll.

Die verwendete Widerrufsbelehrung sei absolut veraltet und entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an eine solche.

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Abmahnung MELKO Trendshop, Mario Nitze

Die Firma MELKO Trendshop, Mario Nitze hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich unzulässiger Gefahrenhinweise abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: MELKO Trendshop, Mario Nitze
  • Begründung: Die Gefahrenhinweise beim Verkauf von Spielzeug entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidriger Gefahrenhinweis bei Spielzeug

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine  Gefahrenhinweise beim Verkauf von Spielzeug unzulässig seien.

Die verwendete Formulierung der Gefahrenhinweise entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

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Abmahnung ebay: Grundpreisangabe im Fließtext

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er den Grundpreis im Fließtext der Artikelbeschreibung und nicht beim Endpreis angegeben hat.

Er erfülle damit nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Angabe des Grundpreises.

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Abmahnung Webshop: Widerrufsbelehrung 2014 nicht umgesetzt

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Nichtverwendung der Widerrufsbelehrung 2014 abgemahnt.

Der Shop-Betreiber habe es versäumt seine Widerrufsbelehrung an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

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Weitere Kontaktmöglichkeiten:

FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet

Inhalt

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden?
  9. Muss ich das Widerrufsformular dem Verbraucher auch nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen?
  10. Was gilt, wenn ich das Widerrufsformular dem Verbraucher einfach nicht zur Verfügung stelle?
  11. Muss ich das Widerrufsformular als Online-Händler vorausfüllen?
  12. Muss ich das Widerrufsformular online zum unmittelbaren Ausfüllen zur Verfügung stellen?
  13. Muss ich als Unternehmer das Muster-Widerrufsformular verwenden oder darf ich ein eigenes Widerrufsformular entwerfen?
  14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?
  15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen?
  16. Genügt es den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsformulars, wenn der Unternehmer lediglich den insgesamt erfolgreichen Widerruf per E-Mail bestätigt, nachdem die Retourware beim Unternehmer eingegangen ist?
  17. Wie kann ich bei eBay das Widerrufsformular den Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen?
  18. Gilt das hier angesprochene Widerrufsformular auch für die Fälle von Verbraucherdarlehensverträge?
  19. Wie sieht das Widerrufsformular in der angepassten Fassung aus?
  20. Weitere Fragen?

Zu den vollständigen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum neuen Muster-Widerrufsformular…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.