Schlagwort -Gesundheitsbezogen

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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogenes Wirkungsversprechen
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Abmahnung wegen „bekömmlichen“ Wein
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Rechtmäßige Werbung für Futtermittel
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Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt

Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogenes Wirkungsversprechen

Die Betreiberin eines Onlineshops wurde wegen angeblich irreführender gesundheitsbezogener Wirkungsversprechen abgemahnt.

Die Aussagen seien unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung wegen „bekömmlichen“ Wein

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die ein Webshop Betreiber wegen angeblich unlauterer Angaben zur Wirkung eines Weines erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch die Formulierung „bekömmlicher Wein“

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel

Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch.

Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder be‐worben werden dürfen.

Der nun vorliegende Beitrag der IT-Recht Kanzlei soll nun möglichst umfassend, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.

Werbung für alkoholische Getränke: Gesundheitsbezogene Werbung wird derzeit abgemahnt

A Guinness a day keeps the doctor away: Nicht ohne Grund hat die berühmte irische Brauerei diesen Werbeslogan aufgegeben; nach Maßgabe der Health Claims-Verordnung ist er mittlerweile schlichtweg unzulässig.

Und auch weniger berühmte Biermarken sollten so nicht mehr beworben werden, da der Verbraucherzentrale Bundesverband derzeit rigoros mit Abmahnungen gegen gesundheitsbezogene Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Alkoholischen Getränken vorgeht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rühmt sich in einer Pressemitteilung, des Öfteren gegen Werbung für alkoholische Getränke – insbesondere Bier – im Wege der Abmahnung und auch auf dem Rechtsweg vorzugehen, da gesundheitsbezogene Werbung für Getränke mit einem Volumenalkoholgehalt von mehr als, 1,2 % gegen die Health Claims-Verordnung (HCV) verstoße. Konkret genannt wurden etwa folgende Werbeaussagen:

„Wer moderat Alkohol genießt, ist im Alter weniger gefährdet, an Demenz zu erkranken.“

„Wer mäßig Alkohol trinkt, verringert die Gefahr, an Alters-Diabetes zu erkranken um rund 30 Prozent.“

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.