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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Gesundheitsbezogene Angaben bei Tabakerzeugnissen unzulässige Werbung

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.: Gesundheitsbezogene Angaben bei Tabakerzeugnissen unzulässige Werbung

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Tabakerzeugnissen („gesundheitlich unbedenklich“, „beeinflussen Wohlbefinden günstig“)
    • Verstoß gegen Lebensmittelinformationsverordnung – Name/Firma und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs fehlen auf vorverpackten Lebensmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 243,95 €

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