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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende bzw. fehlerhafte Grundpreisangaben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.