White Teak: Unzulässige Bezeichnung für Möbel aus Gmelina arborea
Die Holzsorte Gmelina arborea mag im angelsächsischen Sprachraum tatsächlich als „White Teak“ bekannt sein, hierzulande ist sie es nicht: Folglich ist es wettbewerbsrechtlich unzulässig, (Garten-)Möbel aus diesem Holz als White Teak-Mobiliar anzupreisen.
Der Verbraucher geht in diesem Falle irrtümlich davon aus, dass bei der Konstruktion der Möbel tatsächlich eine Teak-Sorte zum Einsatz kam – tatsächlich sind Gmelina-Gewächse nur entfernte Verwandte des Teakbaums und weisen auch nicht dessen Qualitäten auf (vgl. aktuell LG Düsseldorf, Urt. v. 09.12.2011, Az. 38 O 53/11).
Ein Händler hatte im Internet und in Prospekten „White Teak“-Gartenmobiliar angeboten, das jedoch eben nicht aus Teakholz, sondern aus dem weniger witterungsbeständigen Gmelina arborea fabriziert war.
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