ebay, Amazon und der eigene Online-Shop sind und bleiben die 3 Online-Verkaufsplattformen, die am stärksten von Abmahnungen betroffen sind, doch was wird auf diesen Plattfomen häufig abgemahnt ?
Die der IT-Recht Kanzlei im Februar 2012 zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2012:
1. 40€ Klausel (fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten)
2. fehlerhafte bzw. unzureichende Angaben zur Garantie
3. fehlende Warnheinweise (primär beim Vertrieb von Spielzeug)
4. fehlerhafte Widerrufsbelehrung
5. fehlende Grundpreisangabe
6. irreführende Werbung
7. Allgemeine Geschäftsbedingungen
8. fehlerhafte Preisangaben
9. Markenrechtsverletzung
10. Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Urheberrecht
3. Markenrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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