Die Bezeichnung „Group“ bzw. „Gruppe“ für einen Einzelkaufmann verstößt gegen die Firmenwahrheit
Ein Einzelkaufmann darf nach einem aktuellen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes nicht die Bezeichnung „Group“ bzw. „Gruppe“ in der Firma tragen, da der Zusatz „e. K.“ das Bestehen einer Gruppe gerade ausschließt.
Darüber helfen auch nicht mehrfache Eintragungen als „e. K.“ und die Gründung einer GmbH hinweg, solange sich hinter diesen Eintragungen lediglich eine einzige Person verbirgt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 28.09.2011, Az. 2 W 231/10).
Ein Einzelkaufmann darf nach einem aktuellen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes nicht die Bezeichnung „Group“ bzw. „Gruppe“ in der Firma tragen, da der Zusatz „e. K.“ das Bestehen einer Gruppe gerade ausschließt. Darüber helfen auch nicht mehrfache Eintragungen als „e. K.“ und die Gründung einer GmbH hinweg, solange sich hinter diesen Eintragungen lediglich eine einzige Person verbirgt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 28.09.2011, Az. 2 W 231/10).
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