Gutscheine und Buchpreisbindung: OLG Frankfurt erklärt Couponmodell für rechtswidrig
Wieder hat es das Verkaufsmodell eines Buchhändlers erwischt: Der Plan sah vor, dass der Kunde bei einem Kaufwert ab € 20,- einen Gutschein in Höhe von € 5,- einlösen kann, dessen Gegenwert von einem Dritten beglichen wurde.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin jedoch eine verbotene Umgehung der Buchpreisbindung: Nicht auf den vollständigen Erhalt des Bruchpreises seitens des Händlers komme es an, sondern auf die Preisgleichheit für den Verbraucher (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12).
Gutscheinmodelle tauchen immer wieder als Versuch auf, die Buchpreisbindung zu umgehen ohne dafür den gebundenen Verkaufspreis des Buches zu ändern. Viele dieser Modelle führen jedoch ebenfalls zu Verstößen gegen das Buchpreisbindungs-Gesetz (BuchPrG)
Warum das so ist, wird auch zu Beginn des Urteils des OLG Frankfurt noch einmal deutlich klargestellt (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 17.07.2012, Az. 11 U 20/12; mit weiteren Nachweisen):
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