Schlagwort -Haftung

1
EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware
2
Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz
3
Haftung des Vertreibers von Veranstaltungsgutscheinen
4
Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!
5
Webshop veräußern: Rechtsfragen beim Verkauf
6
LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke
7
BGH zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen
8
LG Magdeburg: Mängelrechte gelten auch beim Tierkauf
9
Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung
10
Diebstahl der Ware auf dem Transportweg kann Händler von der Leistungspflicht entbinden
11
Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße
12
Abmahnung eBay: Haftung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und mehr
13
Update Abmahnung Hatice Celik
14
Update Abmahnung Michael Koch

EU-Kommission: Haftung des Verbrauchers bei unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware

Die Rücksendung von schadhafter oder gebrauchter Ware im Widerrufsfall war eine der großen Ärgernisse und Streitpunkte des alten Widerrufsrechts. Auch wohlmeinende Onlinehändler sahen sich mit Fällen offensichtlichen Missbrauchs des Widerrufsrechts (z.B. bei getragenen Kleidungsstücken ) konfrontiert.

Die neue Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83, die durch Umsetzung in nationales Gesetz in den meisten EU-Mitgliedsstaaten ab dem 13.6.2014 gilt, versucht hier durch Präzisierung der Pflichten des Verbrauchers Abhilfe zu schaffen.

Inhalt

  1. Einschlägige Bestimmungen und Erwägungsgründe der Richtlinie
  2. Nationale Beweislastregeln zu Lasten des Verbrauchers in der Frage der zweckdienlichen Ausübung des Widerrufsrechts nur unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Richtlinien
  3. Durchsetzung der Haftungsansprüche des Händlers gegen den Verbraucher wegen unsachgemäßer Behandlung der Widerrufsware nach jeweiligem nationalem Recht
  4. Gefahrtragung bei Rücksendung der Ware an die Adresse des Händlers im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Links der Woche: Amazon wächst und haftet nicht, NSA vs.Merkel, SEPA Umstellung, Steuerschlupflöcher und Datenschutz

Willkomen bei unseren Links der Woche.

Was diese Woche ausser unseren rechtlichen Kernthemen im Netz noch zu finden war zeigen wir Ihnen hier.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 43  (21.10. – 25.10.2013):  

 

  • 😐 Amazon: Wächst ungebrochen und macht Verluste, mehr…
  • 🙁 NSA-Affäre: Lauschangriff auf Merkel sorgt für Aufruhr in Berlin, mehr…
  • 😐 Oberlandesgericht: Amazon haftet nicht für E-Book-Inhalte, mehr…
  • 🙁 Bundesbank: Deutschland hinkt bei SEPA-Umstellung hinterher, mehr…
  • 🙂 Brüssel: Will Steuerschlupflöcher für Internetkonzerne schließen, mehr…
  • 🙁 EU-Vorstoß zum Datenschutz: Macht nicht alle glücklich, mehr…

Haftung des Vertreibers von Veranstaltungsgutscheinen

Immer häufiger findet man im Internet Angebote von Anbietern, die Gutscheine für Veranstaltungen oder Dienstleistungen wie z. B. Hotelübernachtungen zum Verkauf anbieten, die nicht vom Verkäufer des Gutscheins sondern von einem Dritten erbracht werden. Der Gutscheinverkäufer erhält im Falle eines erfolgreich abgeschlossenen Verkaufs eine Provision vom jeweiligen Veranstalter/Dienstleister. Ähnlich wie bei Verkäufern von Eintrittskarten für Veranstaltungen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit der Verkäufer des Gutscheins für Leistungsstörungen im Rahmen der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung/Dienstleistung eintreten muss.

Den ganzen Beitrag lesen […]

Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!

Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass es keine umfassenden Kontrollpflichten zwischen Ehepartnern bezüglich der Internetnutzung im Hinblick auf illegales Filesharing gibt.

Etwas anderes gilt wohl dann, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch, etwa von Urheberrechten, bestehen. Ansonsten ist eine generelle Überwachungs- und Hinweispflichtpflicht als unzumutbar abzulehnen. Insbesondere haftet derjenige Ehegatte auf den der Internetzugang angemeldet ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzungen als Mittäter, Teilnehmer oder sonstiger Störer. Für den Kläger bedeutet dies, dass er aufpassen muss nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13;

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Webshop veräußern: Rechtsfragen beim Verkauf

Beim Verkauf eines Webshops sollte der Verkäufer auf dessen rechtliche Auswirkungen achten. Je nach Rechtsform des Online-Shops und Gestaltung des Kaufvertrags haftet er etwa für Mängel des Webshops und kann auch nach der Veräußerung zur Begleichung der alten Schulden herangezogen werden. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die verschiedenen rechtlichen Aspekte des Verkaufs eines Webshops.

 

I. Den eigenen Webshop verkaufen
Ein Webshop kann ge- oder verkauft werden wie andere Gegenstände auch. Vor kurzem hat die IT-Recht Kanzlei bereits einen Beitrag über die „Rechtsfragen beim Kauf eines Webshops“ veröffentlicht. Nun sollen die rechtlichen Aspekte des Verkaufs eines Webshops betrachtet werden – also die Perspektive des Verkäufers.

Das wichtigste Ziel des Verkäufers sollte dabei sein, den Webshop möglichst vollständig an den Käufer abzugeben und im geringstmöglichen Umfang weiter für die Verbindlichkeiten des Online-Shops zu haften. Hat der Verkäufer noch offene Verbindlichkeiten – etwa noch nicht bezahlte Rechnungen von Lieferanten –, so muss er ggf. persönlich für diese Schulden einstehen, je nachdem, in welcher Rechtsform der Webshop ausgestaltet ist.

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik sowie weitere rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Webshops im Überblick.

Den ganzen Beitrag lesen […]

LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke

Das Landgericht Köln führt in seinem Urteil vom 11.09.2012 ( Az.: 33 O 353/11) die durch die Rechtsprechung des OLG Köln entwickelten Grundsätze zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangen wurden, fort und definiert die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten.

Fall

Der Beklagte wurde von der Klägerin, welche Computerspiele produziert und vermarktet, mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Laut Klägerin wurde eins ihrer Computerspiele über die IP-Adresse des Beklagten im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes zum Herunterladen verfügbar gemacht. Der Beklagte bestritt dies, sodass die Klägerin daraufhin rechtliche Schritte zum Landgericht Köln einleitete.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

BGH zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen

Der BGH hatte am 13.07.12 entschieden, ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können.

File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin, Atari Europe, vertreibt das erfolgreiche Computerspiel „Alone in the dark“.

Die Beklagte stellt unter der Internetadresse www.rapidshare.com Speicherplatz im Internet zur Verfügung (File-Hosting-Dienst).

Die Nutzer des Dienstes können eigene Dateien auf der Internetseite der Beklagten hochladen, die dann auf deren Servern abgespeichert werden.

Dem Nutzer wird ein Link übermittelt, mit dem die abgelegte Datei aufgerufen werden kann.

Die Beklagte kennt weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien, noch hält sie ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vor.

Gewisse Suchmaschinen (sog. „Link-Sammlungen“) gestatten aber, nach bestimmten Dateien auf den Servern der Beklagten zu suchen.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

LG Magdeburg: Mängelrechte gelten auch beim Tierkauf

Die 2. Zivilkammer des LG Magdeburg als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 05.10.2011 (Az.: 2 S 117/11) entscheiden, dass auch beim Tierkauf dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden muss.

Die Kläger als Käufer eines Ponys, wollten den Kaufpreis für das Tier vom Verkäufer zurückbezahlt bekommen, da das Tier verhaltensauffällig war. Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da auch beim Kauf eines Tieres dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden muss „Nacherfüllung“ zu leisten.

Nacherfüllung bedeutet entweder Beseitigung des Mangels (z.B. Reparatur) oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Kläger hätten daher dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen, entweder die Verhaltensauffälligkeit des Tieres zu „heilen“ oder aber ein anderes Pony ohne Verhaltensauffälligkeiten zu liefern. Die 2. Zivilkammer hat damit klargestellt, das auch beim Tierkauf grundsätzlich die gleichen Gewährleistungsregeln gelten wie beispielsweise beim Kauf eines Fernsehers.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil vom 05.10.2011, Az.: 2 S 117/11

Quelle: Pressemitteilung vom 22.11.2011

Fremde Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite – Nutzung und Haftung

Eine Unternehmensseite bei Facebook kommt in den meisten Fällen nicht ohne die Nutzung fremder Inhalte aus. Bilder aus dem Netz werden zur Veranschaulichung von Beiträgen und zur graphischen Untermalung eingesetzt, Hyperlinks weisen den Weg zu interessanten externen Seiten und Nutzer haben die Möglichkeit, Posts auf der Pinnwand der Seite zu hinterlassen.

Doch Vorsicht: Für die Facebook-Seite gilt wie für normale Internetseiten auch, dass bei der Verwendung von fremden Inhalten auch fremde Rechte, zuvorderst Urheberrechte, beachtet werden müssen. Zudem stellen sich die üblichen, im Zusammenhang mit Links und user-generated Content auftretenden Haftungsfragen.
Dieser Beitrag soll die wichtigsten Problemkreise in aller Kürze aufzeigen und auf die  facebookspezifischen Besonderheiten hinweisen, die im Zusammenhang mit der Nutzung fremder Inhalte auf der Facebook-Unternehmensseite bestehen, Mehr erfahren

Diebstahl der Ware auf dem Transportweg kann Händler von der Leistungspflicht entbinden

Trotz der Sondervorschriften zum Verbrauchsgüterkauf ist ein Händler nicht unbedingt zur erneuten Leistung verpflichtet, wenn die von ihm an einen Verbraucher übersandten Wertsachen während des Transports von einem unbekannten Dritten gestohlen werden. So entschied das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil, in dem es um die Nachlieferung gestohlener Goldmünzen ging (OLG Hamm, Urt. v. 24.05.2011, Az. I-2 U 177/10).
Durch die Auswahl und Versendung der konkreten Münzen an den Verbraucher habe der Händler das seinerseits erforderliche getan, um den Vertrag mit dem Verbraucher zu erfüllen; da es sich bei den Goldmünzen um eine Gattungsschuld handelt, sei die Ware ausreichend konkretisiert worden.

Mehr erfahren

Amazon PartnerNet: Affiliate haftet für Wettbewerbsverstöße

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart vor, in welcher einem Teilnehmer am Amazon-Partnernet (Affiliate) wettbewerbswidrige Werbung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Produktdaten vorgeworfen wird. Was viele nicht wissen: Auch Affiliates haften für wettbewerbswidrige Handlungen.

Werbung mit dem „CE“-Zeichen

Auf der Internetseite des Abgemahnten fand sich neben einem Produkt der Hinweis „CE geprüft“. Werbeaussagen, die eine solche CE- Kennzeichnung besonders herausstellen, werden juristisch grundsätzlich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten gewertet – dies gilt als irreführende und deshalb unlautere Handlung im Sinne der §§ 3, 5 UWG. (so zuletzt auch LG Darmstadt, Urteil vom 19.02.2010, Az. 15 O 327/09; LG Stendal, Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08; LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10), Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Haftung, Erfüllungsort, Gerichtsstand und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

angeblich fehlerhafte oder unvollständige Angaben hinsichtlich:

der Transportversicherung
der Verpackungsverordnung
dem Vertragsschluss
den Rückendekosten (“40 Euro Klausel”)
der Gewährlesitung
der Haftung
der Preisangaben
dem Erfüllungsort und dem Gerichtsstand

 

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Update Abmahnung Hatice Celik

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Hatice Celik wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Hatice Celik
Begründung:

angeblich fehlerhafte oder unvollständige Angaben hinsichtlich:

der Transportversicherung
der Verpackungsverordnung
dem Vertragsschluss
den Rückendekosten („40 Euro Klausel“)
der Gewährlesitung
der Haftung
der Preisangaben
dem Erfüllungsort und dem Gerichtsstand

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 30.000 Euro

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

Update Abmahnung Michael Koch

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Michael Koch wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften AGB.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Michael Koch
Begründung:

angeblich fehlerhafte AGB (angeblich unzulässiger Haftungsausschluss)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: eBay
Gegenstandswert: 15.000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.