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Französisches Recht: Wie kommen französische Fernabsatzverträge zustande?
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Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern beim intrnationalen Verkauf
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Abmahnung eBay: Privatverkäufer soll gewerblich handeln
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Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
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Handel und Glücksspiel: „Kaufpreis-zurück-Wetten“ unterliegen nicht dem GlüStV
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EuGH entscheidet zum Handel mit Gebraucht-Software
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Französisches Recht: Wie kommen französische Fernabsatzverträge zustande?

Im französischen und deutschem Recht gibt es einen wichtigen Unterschied zur Frage, wie ein Fernabsatzvertrag zustande kommt. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, so dass in den AGB des Onlinehändlers vereinbart werden kann, dass die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen im Onlineshop nur als eine Art Einladung zu einem Vertragsangebot angesehen wird und erst die Bestellung des Kunden als verbindliches Vertragsangebot gilt, dass von dem Onlinehändler angenommen werden kann.

 

 

 

Es liegt auf der Hand, dass eine solche rechtliche Einordnung Vorteile für den Onlinehändler hat. Das französische Recht nimmt dagegen eine andere Einordnung vor. Bereits die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen im Onlineshop des Onlinehändlers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das durch den Kunden mit der Bestellung angenommen wird. Wenn Sie zu dieser Frage mehr wissen wollen, sollten Sie den folgenden Beitrag lesen.

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Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern beim intrnationalen Verkauf

Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht.

 

Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

 

I. Rechtswahlklauseln in AGB

 
Kürzlich in einem früheren Beitrag hat die IT-Recht Kanzlei die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Rechtswahl in AGB gegenüber Gewerbetreibenden beleuchtet. Weitaus problematischer ist jedoch die Frage der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit – und damit der Möglichkeit – der Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern.

 

 

1. Rechtswahl – individuell oder in AGB

Webshop-Betreiber – aber auch andere Unternehmer in und außerhalb der Welt des World Wide Web – haben die Möglichkeiten der Rechtswahl, durch die sie das auf die Verträge mit ihren Kunden (Verbrauchern) anwendbare Recht (sog. Vertragsstatut) bestimmen können.

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Abmahnung eBay: Privatverkäufer soll gewerblich handeln

Ein Privatverkäufer auf ebay hat eine Abmahnung wegen angeblich gewerblichen Handelns erhalten.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich haben die Privatverkäufe eines Anbieters auf ebay gewerblichen Charakter 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen.

 

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.

Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?

 
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich  ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.

Im nationalen wie im internationalen Recht regeln diverse Gesetze die Zuständigkeiten von Gerichten. Neben den besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den speziellen Gesetzen wie dem UWG (siehe § 14) ist die Gerichtszuständigkeit vor allem in der deutschen Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und der europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: EUGVVO) geregelt.
Gemeinsam ist dabei allen Zuständigkeitsvorschriften, dass sie bestimmen, bei welchem Gericht ein Kläger seine Klage einreichen kann oder sogar muss.

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Handel und Glücksspiel: „Kaufpreis-zurück-Wetten“ unterliegen nicht dem GlüStV

Wer per Wette seinen Kunden anbietet, bei Eintritt bzw. Ausbleiben eines bestimmten Ereignisses den Kaufpreis auf in einem bestimmten Zeitraum erworbene Waren zurückzuerstatten, veranstaltet damit kein illegales Glücksspiel im Sinne des Glücksspiel-Staatsvertrages (GlüStV).

Argument: Auch in den Fällen, in denen der Kunde die Wette verliert, wird dessen finanzielle Investition vollständig durch die erhaltene Ware ausgeglichen (vgl. aktuell VG Stuttgart, Urt. v. 15.03.2012, Az. 4 K 4251/11).

Glücksspiele im Sinne des GlüStV liegen vor Allem dann vor, wenn der Kunde zur Teilnahme ein Vermögensopfer erbringen muss, das – außer im Falle eines Gewinns – vollständig verloren geht. Bei Werbeaktionen in Form einer Wette, die die Rückerstattung eines Einkaufspreises anbietet, liegt nach Ansicht des VG Stuttgart jedoch kein solches Glücksspiel vor: Der Kunde kann keinen Verlust machen, schließlich behält er ja in jedem Fall die gekaufte Ware.

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EuGH entscheidet zum Handel mit Gebraucht-Software

Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, grundsätzlich nicht widersetzen.

Denn der so genannte „Erschöpfungsgrundsatz“ des Urheberrechts gilt nicht nur, wenn der Softwarehersteller die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (z.B. CD-ROM) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden…

Pressemitteilung des EuGH zum Thema:

Oracle entwickelt und vertreibt, insbesondere per Download über das Internet, sogenannte „Client-Server-Software“. Der Kunde lädt unmittelbar von der Internetseite von Oracle eine Programmkopie auf seinen Computer. Das durch einen Lizenzvertrag gewährte Nutzungsrecht an einem solchen Programm umfasst die Befugnis, die Kopie dieses Programms dauerhaft auf einem Server zu speichern und bis zu 25 Nutzern dadurch Zugriff zu gewähren, dass die Kopie in den Arbeitsspeicher ihrer Arbeitsplatzrechner geladen wird.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangaben”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende bzw. fehlerhafte Grundpreisangaben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.