Schlagwort -Herstellergarantie

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Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie
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Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie
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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer
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Ebay Abmahnung: „5 Jahre Garantie“
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Abmahnung ebay: „Herstellergarantie: 2 Jahre“
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “5 Jahre Garantie”
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Abmahnung eBay: 3 Jahre & 5 Jahre Garantie

Abmahnung Finntrade GmbH: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Finntrade GmbH wegen angeblich irreführender Angaben zur Garantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Finntrade GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende Angaben zur Garantie (“…mit voller Herstellergarantie”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Achmed Chaer: Herstellergarantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung einer Herstellergarantie vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Achmed Chaer
  • Begründung: angeblich ungenügende Garantieangaben (“Herstellergarantie: 1 Jahr”)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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Abmahnung Sammelstelle: Achmed Chaer

Für die Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung des Herrn Achmed Chaer vertreten durch die Kanzlei Sandhage vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung werden angeblich fehlerhafte Garantieangaben („Herstellergarantie 2 Jahre“) gerügt.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Ebay Abmahnung: „5 Jahre Garantie“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich unvollständigen Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzulässige Angabe der Garantie mit „5 Jahren Garantie“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: „Herstellergarantie: 2 Jahre“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter bzw. unvollständiger Angaben zur Garantie abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unvollständige Angaben zur Garantie

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “5 Jahre Garantie”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zur Garantie.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich unzureichende Garantieangaben ( 3 Jahre und 5 Jahre Garantie)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung eBay: 3 Jahre & 5 Jahre Garantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Unzureichende Angaben zur Herstellergarantie (“3 Jahre Garantie”, “5 Jahre Garantie“)

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.