Etikettierung von Textilien: Faserzusammen-setzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung
Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich nicht (!) mit der Online-Kennzeichnung von Textilerzeugnissen im Fernabsatz – etwa beim Verkauf über das Internet.
Es geht vielmehr darum, auf welche Art und Weise die Etikettierung oder Kennzeichnung am Produkt direkt laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung zu erfolgen hat. Wann etwa sind Angaben zur Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und vor allem fest angebracht? Welche Besonderheiten sind bei der Herstellerkennzeichnung zu beachten? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.
Faserzusammensetzung: Art und Weise der Etikettierung oder Kennzeichnung am Produkt
Frage: Wie müssen Textilerzeugnisse etikettiert oder gekennzeichnet werden?
Gemäß Artikel 14 I der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (nachfolgend: „TextilKennzVO“) dürfen Textilerzeugnisse nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.
Gemäß Artikel 14 I TextilKennzVO muss die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen.
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