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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Herstellerkennzeichnung auf Verpackung fehlt

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Herstellerkennzeichnung auf Verpackung fehlt

Die Wettbewerbszentrale hat einen Onlineshop-Händler wegen einer angeblich fehlenden Herstellerkennzeichnung auf der Verpackung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale
  • Begründung: fehlende Herstellerkennzeichnung auf Verpackung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 280,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.