Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Hinweise auf Allergene und Vertragsstrafe
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlenden Allergenhinweisen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Hinweise auf Allergene
- Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Vertragsstrafenforderung: 7.500,00 €