Die EU-Holzverordnung ist am 03.03.13 in Kraft getreten
Am 3. März sind neue Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Handels mit illegal gewonnenem Holz in Kraft getreten. Die neue EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen betrifft alle am Holzhandel Beteiligten. Sie untersagt das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, um zur Bewältigung des weltweiten Problems des illegalen Holzeinschlags beizutragen.
Der illegale Holzeinschlag hat erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen: er wird in Verbindung gebracht mit Entwaldung und Klimawandel, kann die Anstrengungen und die Existenzgrundlagen der legitimen Marktteilnehmer zunichte machen und auch zu Konflikten über Land und Ressourcen beitragen.
Die neue Rechtsvorschrift gilt sowohl für eingeführte(s) als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse und umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht. Ziel ist die Einführung von Verfahren, die zur weitestgehenden Begrenzung des Risikos eines Handels mit Holz aus illegalem Einschlag. Wer ein Produkt erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss „alle gebotene Sorgfalt“ walten lassen, um zu gewährleisten, dass das gehandelte Holz aus legalem Einschlag stammt. Händler, die bereits in Verkehr gebrachtes Holz kaufen oder verkaufen, sind gehalten, angemessene Aufzeichnungen zu führen, damit das von ihnen gehandelte Holz leicht zurückverfolgt werden kann.