Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher irreführender Werbung mit der Produktbeschaffenheit eines Messers vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
- Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
- Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Immer Scharf“ beim Verkauf von Messern
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €,