Schenkungsangebot in einem Reisegutschein
Das in einem Reisegutschein enthaltene Schenkungsangebot bedarf der Annahme durch den Inhaber des Gutscheins. Dieser ist dafür beweispflichtig, insbesondere dass die Annahme auch zugegangen ist.
Das hat das AG München durch Urteil entschieden.
Ein Münchner Reiseunternehmen stellte für einen Kunden einen Reisegutschein aus für eine achttägige Lykien-Reise für zwei Personen. Die Reise beinhaltete den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück, 7 Übernachtungen, eine Reiseleitung und ein tägliches Frühstück. Gleichzeitig wurde ein Hin- und Rückflug zum Sonderpreis von 1 Euro pro Person angeboten. Es gab diverse mögliche Reiseantrittstermine im Zeitraum Februar 2011 bis April 2011. Der Gutschein enthielt noch den Hinweis, dass er 30 Tage vor dem Wunschreisetermin bei dem Reiseunternehmen eingehen müsse, spätestens bis zum 15.3.11. Der Kunde füllte die Gutscheinantwortkarte aus und gab als Reisetermin Mitte Februar 2011 an. Als er keine Reiseunterlagen erhielt,…
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