Abmahnung Internetshop: Angaben zu den Rücksendekosten
Der Betreiber eines Internestshops wurde abgemahnt, weil seine Angaben zu den Rücksendekosten irreführend sein sollen.
Er soll widersprüchliche Angaben über die Rücksendekosten im Fall eines Widerrufs machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.