Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro München: Irreführung „Grappa“
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblichen Irreführung mit dem Begriff „Grappa“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
- Begründung:
- Verstoß gegen EU-Spirituosenrecht
- Irreführung mit einer geographischen Herkunftsangabe („Grappa“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 230,00 €