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Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro München: Irreführung „Grappa“

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro München: Irreführung „Grappa“

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblichen Irreführung mit dem Begriff „Grappa“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
  • Begründung: 
    • Verstoß gegen EU-Spirituosenrecht
    • Irreführung mit einer geographischen Herkunftsangabe („Grappa“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 230,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.