Abmahnung Webshop: Irreführende Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- irreführende Werbung/Werbeaussagen beim Vertrieb von Tonern („Alternativprodukt“ und „OEM-Preis“)
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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