Schlagwort -irreführende Werbung

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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbung
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Abmahnung Shop Selection UG
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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat Oktober 2012
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Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung mit der Aussage „CE geprüft“
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.
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Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung mit Testurteil
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Elektrosmog: Irreführende Werbung für Silikonpads
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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2012
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Abmahnung Kochmesser.de “japanische Kochmesser” (China)
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Abmahnung eBay, irreführende Werbung: Japan vs. China
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Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Tiefenwärme, Entschlackung”
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Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung “Tiefenwärme”
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„Schlank im Schlaf“ – irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Handwerksrolle”
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Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung “Handwerksrolle”

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblich irreführende Werbung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

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Abmahnung Shop Selection UG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Shop Selection UG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Shop Selection UG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „GS geprüft und mit CE Kennzeichnung“ beim Vertrieb von Steckdosenleisten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat Oktober 2012

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im Monat Oktober 2012 vorgelegt wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2012:

  

  1. 40-Euro-Klausel   
  2. Fristbeginn des Widerrufsrechtes
  3. fehlende Grundpreisangabe
  4. Angaben zum Widerrufsrecht
  5. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  6. Irreführende Werbung
  7. Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
  8. Markenrechtsverletzung
  9. Verbrauchsangaben
  10. Angaben zum Vertragschluss

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

 

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Jugendschutzgesetz
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

weiterführende Links

 

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung mit der Aussage „CE geprüft“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit der Aussage „CE geprüft“

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung de Deutscher Konsumentenbundes e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Krabbeldecken durch die Verwendung des Testurteils – Ökotest „Bestnote GUT“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 Euro

 

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Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung mit Testurteil

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

 

  • irreführende Werbung mit einem Testurteil

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

Elektrosmog: Irreführende Werbung für Silikonpads

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs gehört.

Die Beklagte vertreibt esoterische Gesundheitsprodukte, darunter Silikonpads, die zur Abwehr von Elektrosmog und zur Verbesserung von Speisen und Getränken dienen sollen.

Die Wirkungsweise basiere auf subtilen Energien informierter Mineralien („Bionen-Energie“). Die flachen ovalen Pads gegen Elektrosmog (2 x 2,5 cm) sollen dazu auf den Körper aufgelegt oder in die Hosentasche gesteckt werden, die flachen runden Pads zur Verbesserung von Speisen und Getränken (d = 9 oder 21cm) unter Gläser oder Teller gelegt werden.

Die Klägerin hat im Verfahren der einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Konstanz beantragt, der Beklagten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr für die kleinen Pads damit zu werben, dass sie für ein Mehr an Vitalität stünden und auszuführen, dass im Zusammenhang mit einer steigenden Belastung des menschlichen Körpers durch Strahlen X-pad ein kleines Pad sei, das zum Schutz vor dieser Strahlung dienen solle.

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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Monat September 2012

 

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im vergangenenen Monat vorgelegt wurden sind nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2012:

1.  40-Euro-Klausel   

2. fehlende Grundpreisangabe

3. Fristbeginn des Widerrufsrechtes

4. Verkäuferstatus (Privatverkäufer oder Händler)

5. Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

6. Irreführende Werbung 

7. Markenrechtsverletzung

8. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes

9. fehlerhafte Widerrufsbelehrung

10. Fristbeginn des Widerrufsrechtes

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

1. Wettbewerbsrecht
2. Jugendschutzgesetz
3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax:
089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Kochmesser.de “japanische Kochmesser” (China)

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer

Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “japanische Kochmesser” wegen falscher geographischer Herkunftsangabe (in China gefertigt)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung eBay, irreführende Werbung: Japan vs. China

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Irreführende Werbung mit dem Begriff “japanische Kochmesser”

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V. “Tiefenwärme, Entschlackung”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbandes sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Tiefenwärme“ für u.a. Entschlackung und Entgiftung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop, Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung “Tiefenwärme”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

irreführende Werbung mit dem Begriff Tiefenwärme

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

„Schlank im Schlaf“ – irreführende Werbung für ein eiweißreiches Brot

Ein Bäckereiunternehmen aus Schleswig-Holstein handelt wettbewerbswidrig, wenn es ein „Eiweiß-Abendbrot“ auf Faltblättern unter anderem mit dem Spruch „Schlank im Schlaf“ bewirbt.

Mit Beschluss von 21. Juni 2012 gestern hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts diese Art der Werbung untersagt.

Zum Sachverhalt: Das beklagte Bäckereiunternehmen bewarb Ende 2011 in seinen 200 Bäckereiverkaufsfilialen ein Brot mit einem hohen Eiweißgehalt mittels eines Faltblattes (Flyers) mit dem Slogan „Schlank im Schlaf“.

Der Slogan ist zugleich Titel eines Buches, das ein Abnehmkonzept nach der sogenannten Insulin-Trennkostmethode vorstellt, bei der morgens Kohlenhydrate ohne Eiweiß, mittags beides zusammen und abends nur Eiweiß verzehrt werden sollen.

Auf dem Flyer befand sich ein Hinweis auf das Abnehmkonzept und eine Abbildung des Buches.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Handwerksrolle”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit handwerklichen Leistungen („Handwerksrolle“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung Online-Shop: Irreführende Werbung “Handwerksrolle”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

Abgemahnt werden:

irreführende Werbung mit handwerklichen Tätigkeiten

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Fax: 089 / 130 1433-60
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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.