Schlagwort -Irreführung

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Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung
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Abmahnung ebay: „Neuware mit Garantie“
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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ProfiDog GbR: Unzureichende Garantieangaben
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Abmahnung Webshop: Fehlender MwSt-Ausweis
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Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 6 Jahre Garantie
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Abmahnung ebay: 6 Jahre Garantie (Universalbesen)
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Abmahnung ebay: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Irreführende Angaben zum Vertragschluss
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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke
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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung und widersprüchliche Angaben zur Umsatzsteuer
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung
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Werbung durch Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft

Abmahnung Amazon: Verstoß gegen Textilkennzeichnungsverordnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblichem Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung auf der Verkaufsplattform Amazon vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung beim Verkauf von Schals 

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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Abmahnung ebay: „Neuware mit Garantie“

Wer mit Garantien wirbt, sollte aktuell genau darauf achten, dies richtig zu formulieren, denn uns wurde heute eine weitere Abmahnung wegen angeblich fehlender Erläuterung der Garantiebedingungen im Angebot eines ebay Händlers vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zur Ausgstaltung der Garantie.

 

 

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Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler, der auch einen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung die sich auf Warenverkäufe bezieht und nicht auf die angebotene Dienstleistung

 

 

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Abmahnung ProfiDog GbR: Unzureichende Garantieangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich unzureichender Angaben zur Ausgestaltung der Garantie (Garantiebedingungen) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Bartholome, Goosmann
  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben zum Umfang und Inhalt der Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Fehlender MwSt-Ausweis

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlendem MwSt-Ausweis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlender Hinweis, ob Preise sich inklusive MwSt oder ohne verstehen

 

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Weinschorle: Winzerschorle nicht nur vom Winzer

Eine Weinschorle darf unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt worden ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (Urteil vom 11. September 2013, Aktenzeichen: 8 A 10219/13.OVG).

Die Klägerin ist ein Einzelhandelsunternehmen. Sie vertreibt unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ eine von der beigeladenen Weinkellerei aus zugekauftem Wein und dem Wasser des eigenen Mineralbrunnens hergestellte Weinschorle. Das beklagte Land untersagte ihr dies mit der Begründung, die Bezeichnung „Winzerschorle“ sei irreführend. Die Angabe „Winzer“ dürfe nach europarechtlichen Bestimmungen nur für Wein verwendet werden, der ausschließlich aus in diesem Betrieb erzeugten Trauben stamme und vollständig in diesem Betrieb hergestellt worden sei. Da dies bei der Weinschorle hier nicht zutreffe, sei die Bezeichnung „Winzerschorle“ für den Verbraucher irreführend. Der gegen dieses Verkaufsverbot erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Berufung des Beklagten zurück.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: 6 Jahre Garantie

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unzureichender Garantieangaben vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unzureichend ausgetaltete Garantieangaben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: 6 Jahre Garantie (Universalbesen)

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich unzulässigen und damit unlauteren Garantieangaben abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzureichene Grantieangaben beim Vertrieb eines Universalbesens mit Teleskopstange („6 Jahre Garantie“) 

 

 

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Abmahnung ebay: Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung

Ein ebay Händler wurde wegen einer angeblich fehlerhaften, weil veralteten  Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Abgemahnt wird:

  • angebliche Verwendung einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung

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Abmahnung ebay: Irreführende Angaben zum Vertragschluss

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Angaben bezgen auf den Vertragsschluss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch unlautere Angaben zum Vertragsschluss

 

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Abmahnung Webshop: Irreführende Nutzung einer Marke

Ein Webshopbetreiber wurde wegen angeblich irreführender Nutzung einer Marke für Gummipuppen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführende Nutzung einer Marke (Weiterleitung auf eine andere) 

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung und widersprüchliche Angaben zur Umsatzsteuer

Ein ebay Händler wurde wegen angeblich fehlerhafter Widerrufsbelehrung und angeblich irreführender weil widersprüchlicher Angaben zur Ust abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Angaben zur Umstzsteuer 

 

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Herkunftsangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender geographischer Herkunftsangabe vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende geographische Herkunftsangabe mit der Aussage „Himalaya-‚Ur-Salz“.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung und Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Tonern und einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung beim Verkauf von Tonern
  • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

 

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Werbung durch Schauversuch: Beweiskraft vs. Fettlösekraft

Wer ein gutes Produkt anpreisen will, braucht auch gute Argumente: Problematisch wird die Sache immer dann, wenn die Qualität des Produkts mit Wirkbehauptungen belegt wird, die dann gar nicht nachweisbar sind.

 

 

Diese Erfahrung machte kürzlich erst ein Spülmittelhersteller – dem wurde nicht einmal der Slogan weggeklagt, sondern der Schauversuch (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 19.04.2013, Az. 6 U 206/12).

 

Schauversuch
Der Schauversuch ist schnell erklärt: Eine rechteckige Schale wurde mit Wasser und flüssigem Fett gefüllt, sodass auf der Wasseroberfläche Öltropfen schwammen. Sodann wurde ein Teller mit dem beworbenen (grünen) Spülmittel bestrichen und an einem Ende der Schale in das Wasser eingetaucht, anschließend wurde ein zweiter Teller mit einem (blauen) Konkurrenzprodukt bestrichen und am anderen Ende eingetaucht. Die Öltropfen sammelten sich daraufhin am „blauen“ Ende der Schüssel, was nach Ansicht des „grünen“ Herstellers an der überragenden chemischen Formel seines Spülmittels liegen sollte – schließlich ergriffen die Öltropfen ja offensichtlich die Flucht vor seinem Produkt. Dementsprechend wurde dieses Mittel dann auch mit dem Slogan „kämpft am besten gegen Fett“ beworben.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.