Die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2014 zur Kenntnis gebrachten Abmahnungen sind ausgewertet.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des vergangenen Monats.
Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats September 2014:
- alte Widerrufsbelehrung auf ebay
- Mängelhaftungsrecht
- Fehlende Grundpreisangabe
- Markenrechtsverletzung
- Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Angaben zum Widerrufsrecht
- Garantieangaben
- Gewährleistungsrecht
- Urheberrechtsverletzung
- fehlende Warnhinweise
Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
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