Schlagwort -IT-Recht Kanzlei

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Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen
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Links der Woche: Google, Amazon, Vorratsdatenspeicherung, Lebensmittelbranche
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09.05.12: IT-Rechtstag der IT Recht Kanzlei – Ein Überblick über das IT-Recht
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Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf
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IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung
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Links der Woche:Abmahnungen versteigern, Facebook Trends, Internet Überwachung
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IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten profes-sionelles Forderungsmanagement zur Seite
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Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden
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eBook zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung
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Leitfaden zur Werbung mit Newslettern
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Links der Woche: neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei, eBay, Bollywood, Wiki-Leaks
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Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei
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Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft
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Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei
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Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern

Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen

Der E-Commerce hat längst die Staatsgrenzen der Bundesrepublik überschritten. Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an.

Doch obwohl der Verbraucherschutz von Brüssel aus gelenkt wird, sind noch einige wesentliche Unterschiede in der Rechtslage des E-Commerce zwischen Deutschland und Frankreich zu erkennen.

Damit steigt natürlich auch die Gefahr von kostspieligen Sanktionen im Nachbarland, wie es neulich etwa einer der größten französischen Mobilfunkanbieter Free erfahren musste, als 32 seiner AGB-Klauseln für nichtig erklärt wurden – und 50.000 Euro an eine Verbraucherschutzorganisation zu zahlen waren.

Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.

Im Folgenden sollen einige der wesentlichen rechtlichen Unterschiede zwischen deutschem und französischem Recht aufgezeigt werden.

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Links der Woche: Google, Amazon, Vorratsdatenspeicherung, Lebensmittelbranche

 

Diese Woche ist wie im Flug vergangen und neigt sich ihrem Ende entgegen

Vor dem Wochenende gibt es aber natürlich noch unsere Links der Woche.

Die Links der Kalenderwoche 16 (16.04. – 20.04.2012) .

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

🙂 Google: Reichert Ergebnisse mit Informationen über Urheber an, mehr dazu…

😐 Neu: Amazon bietet Software zum Download, mehr dazu…

🙂 Aufgepasst: Google warnt tausende Betreiber gehackter Webseiten, mehr dazu…

😐 Vorratsdatenspeicherung: Friedrich will umfassende Datensammlung, mehr dazu…

🙁 Lebensmittelbranche: Harte Zeiten für Markenware, mehr dazu…

09.05.12: IT-Rechtstag der IT Recht Kanzlei – Ein Überblick über das IT-Recht

Die IT-Recht Kanzlei veranstaltet am 09. Mai 2012 in München einen IT-Rechtstag in Kooperation mit der CMT Computer und Management Trainings GmbH.

Ziel ist es, allen, die mit IT-Recht zu tun haben, einen ersten Einstieg in dieses Rechtsgebiet und Tips für den täglichen Umgang mit vertraglichen und anderen rechtlichen Fragestellungen zu geben.

Diejenigen, die schon einen Erfahrungen im IT-Recht sammeln konnten, erhalten ein Update der neuen Entwicklungen. 

Folgende Themen werden auf dem IT-Rechtstag behandelt:

IT-Vertragsrecht

Vorvertrag / Letter of Intend / MoU / NDA

Vertragsklauseln in IT-Verträgen ( Vertragsgegenstand: Überlassung von Standard-Software, Softwareerstellungsverträge, Wartungs- /Pflegevertrag, ASP, SaaS und Cloud-Computing, IT-Consulting, Schulung, Customizing etc. | Nutzungsrechte (Lizenz) | Weitere wichtige Vertragsklauseln am Beispiel eines Mustervertrages

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Leitfaden: Hinsendekosten und Rücksendekosten bei Widerruf

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen unserer Mandanten wegen Streitigkeiten mit Kunden bezüglich der Tragung von Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf.

Um diese – zugegebenermaßen nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, haben wir für Sie einen Leitfaden erstellt.

Dieser geht hierbei nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

A.    Hinsendekosten

Hinsendekosten sind die ursprünglichen Versandkosten vom Unternehmer zum Verbraucher.

Hinsendekosten trägt grundsätzlich der Unternehmer

Seit der Entscheidung des EuGH vom 15.04.2010 (Az.: C-511/08) besteht Klarheit dahingehend, dass die Hinsendekosten vom Unternehmer zu tragen sind.

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IT-Recht Kanzlei: eBook Health-Claims-Verordnung

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei setzt sich ausführlich mit den wichtigsten Regelungsbereichen der Verordnung 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung“ oder auch „HCV“) auseinander.

Zudem ist er brandaktuell, so wurden über 30 Gerichtsentscheidungen des Zeitraums 2008-2011 berücksichtigt.

Wie dürfen Lebensmittel nun noch beworben werden?

Was haben hierbei insbesondere Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten?

Wann wird endlich die sog. Gemeinschaftsliste veröffentlicht?

Informieren Sie sich!

Links der Woche:Abmahnungen versteigern, Facebook Trends, Internet Überwachung

Das 3. Adventswochenende naht, so langsam soll es ja auch winterlich werden, so daß vielleicht auch einmal auf einem Weihnachtsmarkt die richtige Stimmung aufkommt, vorab gibt es jedoch  wieder unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes  vorweihnachtliches Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 49 (05.12.-09.12.11)

🙁 Filesharing: Kanzlei versteigert Abmahnungen über 90 Millionen Euro, mehr…

😉 Facebook- und Twitter-Trends: Die Top Ten 2011, mehr…

😐 Internet-Überwachung: US-Außenministerin warnt IT-Branche vor Geschäften mit Diktaturen, mehr…

😐 Find My Face: Google+ führt Gesichtserkennung einmehr…

🙁 Erst sammeln, jetzt löschen: Bund beginnt mit Löschung von ELENA, mehr…

IT-Recht Kanzlei stellt Mandanten profes-sionelles Forderungsmanagement zur Seite

Pünktlich zu Beginn des kommenden Jahres stellt die IT-Recht Kanzlei, in Zusammenarbeit mit der mediafinanz AG aus Osnabrück, ihren Update-Servicemandanten ein professionelles Forderungsmanagement zur Verfügung.

Damit können über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei bequem offene Forderungen an den Forderungsdienstleister übertragen werden. Natürlich ist dieser Service für die Mandanten ohne Kostenrisiko, gleiches gilt auch für postalische und elektronische Mahnschreiben, die telefonische Sachbearbeitung sowie eventuelle Zahlungserinnerungen per SMS. Selbstverständlich können sich die Mandanten zu jeder Zeit über den Sachstand ihrer Forderungen informieren – schnell, einfach, sicher.

Die Anbindung der mediafinanz AG bringt für unsere Update-Servicemandanten zahlreiche Vorteile. Das Unternehmen kann als externer Dienstleister wesentlich schneller und effektiver mahnen, als man selbst als Gläubiger dazu in der Lage wäre. Mit unserem Inkassopartner schont man zudem seine Nerven und spart Zeit und Geld. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch Kleinstforderungen, die von Online-Händlern  bis dato häufig ausgebucht wurden, übergeben werden können, denn es gibt keine Mindestanzahl oder –höhe für die Forderungsübergabe und nach oben besteht ebenso kein Limit. Ausschlaggebend für die Kooperation mit der Mediafinanz AG war dabei die kompetente und transparente Arbeitsweise unseres Partners

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Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden

Als zentrale Anlaufstelle für Probleme rund um das IT-Recht ist es für die IT-Recht Kanzlei München natürlich verpflichtend, eine Facebook-Präsenz zu unterhalten.

Annähernd 5.000 User sehen das offensichtlich ähnlich und haben sich als Fans dieser Seite angeschlossen – und profitieren seitdem von kostenlosen Serviceleistungen der IT-Recht Kanzlei, die exklusiv für Fans angeboten werden.

Unsere Facebook-Präsenz liefert Fans regelmäßig interessante News – immer aktuell aus unserer täglichen Arbeit. Hierdurch wird es wieder ein bisschen leichter, bezüglich drohender Rechtsänderungen, Abmahnwellen und ähnlicher Unannehmlichkeiten auf dem Laufenden zu bleiben.

Zusätzlich bieten wir kostenlosen Zugriff auf aktuelle Rechtstexte: Jeweils eine aktuelle Fassung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung ist im PDF-Format auf unserer Seite hinterlegt. Nach dem Klick auf „gefällt mir“ können diese Dokumente heruntergeladen und kostenlos auf der eigenen Seite verwendet werden – rechtssicher und nach dem neuesten Stand von unseren Anwälten ausformuliert. Zusätzlich haben wir einen Link zu unserem kostenlosen Impressumsgenerator hinterlegt, der die Erstellung eines rechtssicheren Impressums für kommerzielle Websites erleichtert.

Und natürlich bietet die Seite allen Fans auf der Pinnwand die Möglichkeit, mit uns und anderen Händlern in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen und Anregungen, Kritik oder auch einmal Lob zu hinterlassen.

In diesem Sinne hoffen wir auf viele weitere „likes“ für unsere Seite und freuen uns darauf, bald den fünftausendsten Fan begrüßen zu können!

eBook zur europäischen Textilkennzeichnungsverordnung

Kürzlich ist die neue europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Nr. 1007/2011) in Kraft getreten, die ab dem 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vollständig ersetzen wird.

Online-Händler haben sich auf die neue Rechtslage einzustellen, da sich die Regeln zur Kennzeichnung zum Teil ändern werden.

Wie sind Textilien in Zukunft zu kennzeichnen?

Was gilt etwa bei nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs?

Diese und viele weitere Fragen beantwortet die IT-Recht Kanzlei in ihrem aktuellen eBook zur Textilkennzeichnung.

Leitfaden zur Werbung mit Newslettern

Da sich Händler und Privatpersonen immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter Email-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll der aktuelle Leitfaden der IT-Recht Kanzlei wichtige wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen an eine zulässige Email-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. die Produktempfehlung mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen.

Dass mit diesem Thema nicht sorglos umzugehen ist, machen die im Anschluss dargestellten Rechtsfolgen bei einem Verstoß und die zu erwartenden Streitwerte deutlich.

Links der Woche: neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei, eBay, Bollywood, Wiki-Leaks

Der Somer geht, die Abmahner bleiben, auch diese Woche gab es wieder viel zu tun. Was bei unseren Recherchen noch so alles auffiel finden Sie wieder in unseren Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 35 (29.08.-02.09.11)

🙂 Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei:  Eine weitere vertrauensbildende Maßnahme für Online-Shopper, mehr…

eBay: Mehr als 500 Online-Händler machen 2011 mehr als 1 Million Euro Umsatz, mehr…

Bollywood und Das Urheberrecht:  Proaktiv gegen Piraterie,mehr…

Wiki-Leaks leckt: Depeschendebakel, mehr…

😉 Der Sommer endet wann ? Wenn sich das Sommerloch schließt, soll heißen, die Kuh Yvonne ist wieder da,mehr…

Neues Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf, Mehr erfahren

Achtung: Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

Vorab wichtiger Hinweis: Sie möchten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos erhalten? Werden Sie jetzt Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei!)

Der Bundestag hat am 26.05.2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufs- bzw. Rückgaberecht verabschiedet. Die Gesetzesänderungen sowie die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung treten ab dem 04.08.2011 in Kraft. Die „alten“ Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrungen können noch für einen Übergangszeitraum von 3 Monate (also einschließlich 04.11.2011) nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften verwendet werden.

Ab dem 05.11.2011 müssen Händler zwingend die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung verwenden. Für den Zeitraum der Übergangsfrist drohen somit keine Abmahnungen, trotzdem ist der Händler gut beraten, möglichst zeitnah die neue Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung zu verwenden. Was sich ändert und was Sie als Händler beachten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Was ändert sich?

1. Regelungen zum Wertersatz

Die bisherige Regelung zum Wertersatz im Gefolge der Widerrufsausübung, wonach der Verbraucher für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache Wertersatz leisten musste, wurde vom EuGH (Urteil vom 3.9.2009, Rs. C-489/07) als zu weitgehend eingestuft. Der Gesetzgeber sah sich angesichts des Urteils der europäischen Richter gezwungen, die Regelungen zum Wertersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu überarbeiten.

Im Zuge der Neuregelung der Wertersatzvorschriften wird ein neuer § 312e ins Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, welcher den (Nutzungs-) Wertersatz wie folgt neu regelt:

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Kostenlose Google+1 & Facebook Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei

Datenschutz- erklärung für Google+ & Facebook

Neu im Wettstreit der sozialen Netzwerke ist die Plattform Google+, und hier etabliert sich gerade als Konkurrent zum „like“-Button (Facebook) der „+1“-Button (Google+). Fans der IT-Recht Kanzlei auf Facebook können ab sofort kostenlos eine Datenschutzerklärung für den „+1“-Button nutzen.

Kommerzielle Websites, die mit dem „+1“-Button ausgestattet sind, müssen eine entsprechende Datenschutzerklärung vorhalten; diese soll dem User genau erläutern, wie, wann und in welchem Umfang dessen persönliche Daten (insbes. IP-Adresse) genutzt und/oder gespeichert werden. Die schlechte Nachricht: Solche Datenschutzerklärungen sind nicht ganz einfach zu erstellen und sollten von einem Juristen formuliert werden.

Die gute Nachricht: Fans des Facebook-Auftritts der IT-Recht Kanzlei können ab sofort kostenlos eine dort hinterlegte Datenschutzerklärung nutzen, die exakt auf die Verwendung des „+1“-Buttons zugeschnitten ist. Einfach auf Facebook die Seite der IT-Recht Kanzlei besuchen und „like/gefällt mir“ anklicken – schon steht Ihnen Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung.

Links der Woche: Googles Suche im Visier, EU Netzsperren, Diät verboten, Alter vor Kindern

Trotzt feiertagsbedingter kurzer Arbeitswoche war wieder einiges los im Web, doch sehen Sie selbst in unseren Links der Woche.

Neben den Links der Woche wollen wir vor dem Hintergrund der bald in Kraft tretenden neuen Widerrufsbelehrung 2011 Ihre Aufmerksamkeit gerne auf eine Aktion unseres Hauses lenken „Werde Fan der IT-Recht Kanzlei auf Facebook und erhalte die neue Widerrufsbelehrung kostenlos“

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 25 (20.06..-24.06.11)

🙂 Die Zukunft gehört den Kindern: Aber Alter zählt mehr als Kinder, ja wie denn nun ? , mehr…

🙁 Wettbewerbsverzerrung: Die EU will die „Diät“ verbieten, mehr…

😐 Wenn Wettbewerbshüter wegen Googles Suche suchen: Die Google Suche im Visier der US-Kartellbehörden,mehr…

😐 EU- Keine verpflichtenden Netzsperren: In der Diskussion um Zugangssperren wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) eine endgültige Einigung erzielt. mehr…

🙂 🙂 Facebook Fan werden kann sich auch lohnen: Aktion der IT-Recht Kanzlei München: Werden Sie Facebook-Fan und Sie erhalten die neue Widerrufsbelehrung 2011 kostenlos, mehr…

Widerrufs-belehrung 2011 kostenlos für Facebook Fans der IT-Recht Kanzlei

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.