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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
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Abmahnung Tahsin Kaval
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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014

 

Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:

  1. Fehlende Grundpreisangabe
  2. Irreführende Werbung (ebay)
  3. Irreführende Werbung (Online-Shop)
  4. Angaben zur Widerrufsfrist
  5. Angaben zum Widerrufsrecht
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
  8. Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
  9. Angaben zu den Rücksendekosten
  10. Angaben zur sog. 40-€ Klausel

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Tahsin Kaval

Herr Tahsin Kaval hat einen Mitbewerber wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Impressum abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Tahsin Kaval
  • Begründung: Angeblich fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 2.500 €

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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe des Jugendschutzbeauftragten

Ein Webshop-Betreiber, der Erotikartikel vertreibt wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe eines Jugendschutzbeauftragten abgemahnt.

Die Angabe des Jugendschutzbeauftragten fehle im Impressum.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.