Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.
Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:
- Fehlende Grundpreisangabe
- Irreführende Werbung (ebay)
- Irreführende Werbung (Online-Shop)
- Angaben zur Widerrufsfrist
- Angaben zum Widerrufsrecht
- Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
- Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
- Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
- Angaben zu den Rücksendekosten
- Angaben zur sog. 40-€ Klausel
Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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