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Abmahnung Knut Harders
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Abmahnung David Librowski
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Abmahnung Christian Böhme

Abmahnung Knut Harders

Wir wurden über eine Abmahnung des Herrn Knut Harders informiert.

Beanstandet werden angebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Knut Harders
  • Begründung: angebliche Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) beim Vertrieb von FSK-Filmen über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung David Librowski

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn David Librowski wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit dem Vertrieb eines indizierten Spiels ohne Altersprüfung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Nicolas Absenger Rechtsanwalt
Abmahner: David Librowski
Begründung:

angeblicher Verkauf des indizierten Werkes “Syndicate” in der PS3-Version ohne die erforderliche Altersprüfung (Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €, Mehr erfahren

Abmahnung Christian Böhme

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Christian Böhme wegen einem angeblichem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Menke Rechtsanwalt

Abmahner: Christian Böhme
Begründung:

angeblicher Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beim Vertrieb eines Computerspiels („Call of Duty, USK 18“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 30.000 €, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.